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Lexikon

Haftung

Was versteht man unter Haftung (Haftungsrisiko)?

1. Gesetzliche Haftung

2. Vertragliche Haftung

3. Haftung nach dem Gesellschaftsrecht

Unmittelbare Haftung

Unter unmittelbarer Haftung versteht man, dass der Gesellschafter von Gläubigern direkt in Haftung genommen werden kann.

Subsidiäre Haftung

Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen nur zweitrangig –also nur dann, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.

Unbeschränkte Haftung

Im Gegensatz zur beschränkten Haftung haftet der Unternehmer bei der unbeschränkten Haftung nicht nur mit dem Betriebs-, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Dies ist insbesondere bei den Rechtsformen der GbR und OHG sowie für Komplementäre einer KG zutreffend.

Akzessorische Haftung

Ansprüche der Gläubiger können direkt dem Gesellschafter gegenüber geltend gemacht werden, also ohne vorheriges Vorgehen gegen die Gesellschaft selbst.

Verschuldensunabhängige Haftung

Solidarische Haftung (auch: gemeinschaftliche Haftung)

Jeder Gesellschafter eines Unternehmens kann für die Gesamtschuld der Gesellschaft belangt werden. Das bedeutet, dass er im schlimmsten Fall auch mit seinem Privatvermögen haften muss. Sollte der Gläubiger nur einen Gesellschafter in Anspruch nehmen, hat dieser das Recht, das Geld anteilig von seinen Mitgesellschaftern einzufordern.