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Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Existenzgründer

aktualisiert am 27.01.2026 | Finanzen | Cynthia Henrich

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann von all jenen Gewerbetreibenden angewandt werden, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und dies auch nicht freiwillig tun. Gerade für Sie als Existenzgründer kann diese spezielle Form der Gewinnermittlung Vorteile bieten. Lesen Sie nachfolgend, was genau man unter der Einnahmen-Überschuss-Rechnung versteht, was es mit der 10-Tages-Regelung auf sich hat und worauf Sie achten müssen.

1. Wie funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

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2. Aufbau einer EÜR

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gliedert sich wie folgt:

Einnahmen:

  • Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
  • Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen
  • vereinnahmte Umsatzsteuer
  • vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer
  • Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
  • Private Kfz-Nutzung
  • Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen
  • Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten

Ausgaben:

Keine Einnahmen sind: Geldeinlagen, etwa durch private Ersparnisse, sowie Geldbeträge durch eine Darlehensaufnahme.

Keine Ausgaben sind: Geldentnahmen privater Natur sowie Tilgungsbeträge bei Darlehen

3. Das Zufluss- und Abflussprinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

4. Die 10-Tages-Regelung der EÜR

Gut zu wissen!

Die 10-Tages-Regelung gilt im Übrigen auch für die Umsatzsteuervorauszahlung. Sollte diese beispielsweise in der ersten Januarwoche erfolgen, so wird diese Ausgabe dem alten und nicht dem neuen Wirtschaftsjahr zugeordnet. Informieren Sie sich auf Finanzchef24 auch über die Umsatzsteuervoranmeldung.

5. Weitere Ausnahmen, für die das Zufluss- und Abflussprinzip nicht gilt

Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG): Darunter versteht man abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig genutzt werden können, wie zum Beispiel ein PC. Wirtschaftsgüter bis zu 250 € netto dürfen sofort als Betriebsausgabe gebucht werden. Liegen die Kosten darüber, gibt es zwei Möglichkeiten der Handhabung:

  • bis 800 Euro: Die sogenannten GWGs zwischen 250 € und 800 € können sofort abgeschrieben werden und müssen in einem GWG-Verzeichnis angelegt werden. Dort müssen folgende Daten hinterlegt werden: Kauftag, Kaufpreis & Bezeichnung. Güter bis 1.000 € werden entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Sammelposten: Fallen die Kosten in eine Spanne zwischen 250 und 1000 Euro, so kann ein sogenannter Sammelposten gebildet werden. Diese werden dann über 5 Jahre pauschal abgeschrieben.

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