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Versicherungen für Ihren Tourismusbetrieb

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Versicherungen im Tourismus: Schutz für Ihren Betrieb

Reisebüro, Hotel oder Tauchschule: Sie alle haben eins gemeinsam. Sie tun Ihr Bestes, um Ihren Kunden und Gästen die schönste Zeit des Jahres zu bescheren. Umgekehrt ist jedoch gerade im Urlaub die Enttäuschung groß, wenn etwas schief geht. Nicht selten kommt es zu Schadensersatzforderungen, die die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens auf die Probe stellen. Doch nicht nur das: Auch Schäden am Betriebsinventar können die Existenz von Tourismusbetrieben gefährden. Finanzchef24 hilft Ihnen deshalb, Ihren Betrieb mit den richtigen Versicherungen für den Tourismus zu schützen:

  1. Betriebshaftpflicht
  2. Inventarversicherung
  3. Firmenrechtsschutz
  4. Vermögensschadenhaftpflicht

Maßgeschneiderte Absicherung für Ihre Betriebsart

Haus symbolisch für Immobilienrechtsschutz

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Hotel

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Tauchschule

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Sonstiges

Flugvermittlung

Reisebüro

Reiseleitung

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 23.04.2024

Schnelle Rückmeldung, verbindliche und nachvollziehbare Beratung, keine Überversicherung, schnelle Rückmeldung auch bei später noch aufgetauchter F...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.685 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 23.04.2024

Wirklich sehr zufrieden bis jetzt. Beratung und Angebot waren besser als erwartet. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen.

1. Betriebshaftpflicht: wichtigste Versicherung im Tourismus

Sie leben davon, immer Gäste im Haus zu haben, die sich bei Ihnen wohlfühlen. Schnell kann da jedoch auch einmal etwas passieren. Ein Gast verletzt sich in Ihrem hoteleigenen Restaurant (Personen­schaden) oder ein Gegenstand eines Ihrer Kunden wird beschädigt oder gestohlen (Sach­schaden). Für solche Fälle sollten Sie im Tourismus eine Betriebs­haftpflicht­versicherung haben. Sie begleicht berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

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Schadensbeispiele

Gestohlen

Gestohlen

Das Zimmer­mädchen eines Hotels vergisst, nach der Reinigung ein Zimmer wieder abzuschließen. Als die Gäste von einem Ausflug zurückkommen, bemerken sie, dass eine teure Armbanduhr und eine Goldkette gestohlen wurden. Sie fordern Schadens­ersatz vom Hotel, dessen Betriebs­haftpflicht übernimmt.

Verdorben

Verdorben

Alle Gäste eines kleinen Bed & Breakfast, die am Morgen von den angebotenen Rühreiern essen, leiden in der Folge unter einer Durch­fallerkrankung. Einige davon müssen in einem Kranken­haus behandelt werden. Die Versicherung des Tourismus­betriebs kommt für die Kosten auf.

Beschädigt

Beschädigt

Ein Reiseleiter hat für seine Gruppe einen Veranstaltungs­saal gemietet. Beim Aufbau einer Überraschung für seine Gäste zerkratzt er einen antiken Tisch. Seine Versicherung übernimmt die Kosten für die Restaurierung.

Kostenbeispiele

Berechnungs­grundlage

Berechnungs­grundlage

Betriebs­haftpflicht­versicherung für Souvenirladen (Einzel­unternehmer) ab 6,45 Euro monatlich, inklusive Versicherungs­steuer; Umsatz: 50.000 Euro jährlich; Versicherer: Alte Leipziger; Deckungs­summen: 3.000.000 Euro für Personen­schäden und 3.000.000 Euro für Sach­schäden; Selbst­beteiligung: 0 Euro

Sonderkündigungsrecht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Geschäfts­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Tourismus­betrieb aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

2. Inventar­versicherung im Tourismus: Schutz für die Einrichtung

Vom Hotel bis zum Reisebüro: In Ihrem Tourismus­unternehmen geht nichts ohne das Betriebs­inventar. Sichern Sie dieses deshalb am besten mit einer Inhalts­versicherung ab. Diese Versicherung für den Tourismus übernimmt die Aufwendungen für die Reparatur oder für die Neu­anschaffung, wenn Ihre Möbel, Geräte oder Waren durch eine der folgenden Gefahren beschädigt werden: Feuer, Sturm, Hagel, Einbruch­diebstahl oder Leitungs­wasser. Als sinnvolle Ergänzung können Sie eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung mit abschließen. Dann sind Sie auch für den Fall abgesichert, dass Sie Ihren Betrieb aufgrund einer der genannten Risiken für einige Zeit schließen müssen.

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Schadensbeispiele

Kaputtes Mobiliar

Kaputtes Mobiliar

Obwohl das Personal einer Pension Stühle, Tische und Sonnen­schirme von der Terrasse rechtzeitig vor einem Sturm in einen schützenden Unterstand räumt, werden Teile davon durch Wind und Hagel beschädigt. Die Inhalts­versicherung der Pension deckt die Risiken ab.

Beschädigte Computer

Beschädigte Computer

Bei einem Wasserrohr­bruch werden sämtliche elektronischen Geräte in einem Reisebüro beschädigt. Bis sie repariert sind, kann der Tourismus­betrieb keine Buchungen durchführen. Da das Reise­büro auch eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung abgeschlossen hat, deckt die Gewerbe­versicherung die Kosten aus der Schließung des Unternehmens ab.

Ausgebrannter Speisesaal

Ausgebrannter Speisesaal

Durch einen Kurzschluss an einer Kaffee­maschine entsteht in einer Jugend­herberge ein Brand. Obwohl die Feuerwehr schnell zur Stelle ist, brennt der Speise­saal der Herberge vollständig aus. Die Versicherung des Tourismus­betriebs ersetzt die verbrannte Einrichtung.

Kostenbeispiel Inventar

Berechnungs­grundlage

Berechnungs­grundlage

Inventar­versicherung ab 5,21 Euro monatlich, inklusive Versicherungs­steuer und Gründer­rabatt; Betriebsart: Reise­leitung (Einzelunternehmer); Versicherer: Rhion; Deckungs­summe: 20.000 Euro; Selbst­beteiligung: 0 Euro

3. Firmenrechtsschutz: wenn ein Streit vor Gericht geht

Wenn es zu einer Rechts­streitigkeit kommt, schützt eine betriebliche Rechts­schutz­versicherung Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen. Denn sie übernimmt Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb auch diese Versicherung für Ihr Tourismus­unternehmen.

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Schadensbeispiele

Nachbarschafts­streit

Nachbarschafts­streit

Der Nachbar eines Hotels ist der Meinung, dass mehrere Bäume auf dem Hotel­grundstück zu weit in sein eigenes Grundstück ragen. Als der Hotel­besitzer auf die Aufforderung, die Bäume zu stutzen, nicht reagiert, verklagt der Nachbar das Hotel. Die Rechts­schutz­versicherung des Hotels trägt die Verfahrens­kosten.

Streit im Straßen­verkehr

Streit im Straßen­verkehr

Ein selbstständig arbeitender Animateur ist mit seinem Auto auf den Weg zu einem Hotel, von dem er beauftragt wurde. An einer Kreuzung kommt es zu einem Unfall, für den sich die beiden am Unfall beteiligten Verkehrs­teilnehmer gegenseitig die Schuld geben. Ein Rechts­streit entsteht, für den die Versicherung des Animateurs aufkommt.

Abgemahnt

Abgemahnt

Der Leiter einer Touristen­information mahnt eine Mitarbeiterin ab, weil sich vermehrt Gäste über sie beschwert haben. Die Mitarbeiterin erkennt einen Formfehler bei der Abmahnung und geht gerichtlich dagegen vor. Die Kosten für den Anwalt des Tourismus­betriebs übernimmt dessen Versicherung.

Kostenbeispiel

Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage

Gewerbe­rechtsschutz­versicherung ab 7,75 Euro monatlich, inkl. Versicherungs­steuer; Branche: Hotellerie; Versicherer: ARAG; Versicherungs­summe: unbegrenzt, Selbst­beteiligung: 1.000 Euro

4. Vermögens­schaden­haftpflicht: wichtig für Tourismus-Betriebe

Eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung ist all jenen zu empfehlen, die überwiegend planend im Tourismus tätig sind (zum Beispiel Reisebüros). Diese Versicherung erstattet echte Vermögens­schäden Dritter, also rein finanzielle Schäden, die aufgrund Ihrer Arbeit bei Ihren Kunden entstehen. Wie schnell es in Ihrer Branche zu einem solchen Schaden kommen kann, zeigen die folgenden Beispiele.

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Schadensbeispiele

Anfahrtskosten

Anfahrtskosten

Der Mitarbeiter eines Reisebüros macht bei einer Hotel­buchung einen Fehler. Die Buchung ist zwar im System verzeichnet, wird aber nicht übermittelt. Als der Gast die Reise mit dem Flugzeug antreten möchte, muss er feststellen, dass sein Name nicht auf der Passagier­liste verzeichnet ist. Da alle Maschinen ausgebucht sind, fährt er frustriert zurück nach Hause. Der Kunde stellt dem Reisebüro seine Anfahrts­kosten in Rechnung. Die Vermögens­schaden­haftpflicht springt ein.

Verpasster Flug

Verpasster Flug

Ein Reise­leiter nennt einem Urlaubs­gast versehentlich eine falsche Abfahrts­zeit zum Flughafen. Der Gast verpasst deshalb den Flieger und muss auf einen anderen Flug umgebucht werden. Die zusätzlich entstandenen Kosten übernimmt die Versicherung des Reiseleiters.

Gescheiterter Vertrags­abschluss

Gescheiterter Vertrags­abschluss

Eine Rezeptionistin eines Hotels gibt einem Reise­kunden aus Versehen eine falsche Abfahrtszeit zum Bahnhof an. Der Geschäftsmann verpasst deshalb den Zug und muss eine andere Bahn­verbindung nehmen. Eine alternative Reise­möglichkeit hat er nicht. Dadurch kann er einen Geschäfts­termin nicht wahrnehmen und ein bereits zugesagtes Geschäft kann nicht wie geplant abgeschlossen werden. Aufgrund der Dringlichkeit des Auftrags erhält ein Konkurrent des Unternehmers den Zuschlag. Die Versicherung des Hotels erstattet den finanziellen Schaden.

Kostenbeispiel

Berechnungs­grundlage

Berechnungs­grundlage

Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für ein Reisebüro ab 18,89 Euro monatlich bei einem 3-Jahres-Vertrag und viertel­jährlicher Zahlweise, inkl. Versicherungs­steuer und Gründer­rabatt; Umsatz: 40.000 Euro jährlich; Versicherer: R+V Versicherung; Deckungs­summe: 100.000 Euro; Selbst­behalt: 100 Euro

Absicherung für die Tourismusbranche

5. Unverbindliches Beratungs­angebot von Finanzchef24

Sind Sie sich unsicher, welche Betriebs­versicherungen Sie wirklich benötigen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erreichen unsere Versicherungs­experten von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer 089 716 772 999 sowie per E-Mail. Alternativ können Sie auch eine individuelle Bedarfs­analyse anfordern, die unverbindlich und kostenfrei von unseren Versicherungs­experten durchgeführt wird.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

Finanzchef24-Leistungen im Überblick:

  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
  • Schneller und maßgeschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre Tätigkeit dank online-basierter Risiko­analyse
  • Sicherer und bequemer Vertrags­abschluss online
  • Persönlicher Ansprech­partner
  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadens­fall
  • Kündigungsservice bei Versicherungs­wechsel (Kontaktformular)

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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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Wir kennen uns mit nahezu jedem kleinen und mittleren Unternehmen aus. Sowohl bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.

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Wir haben bereits mehr als 50.000 Selbstständige versichert und wissen, worauf es ankommt. 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden!