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Die Haftpflichtversicherung für Lehrer und freiberuflich Unterrichtende bewahrt Sie davor, dass Sie für Schäden, die Sie durch Ihre Tätigkeit verursachen, aufkommen müssen.
eKomi-Bewertung vom 04.09.2024
eKomi-Bewertung vom 05.09.2024
Als Freiberufler, der einer Lehrtätigkeit nachgeht, sind Sie auf sich selbst gestellt, was Ihren Versicherungsschutz betrifft – anders als Ihre angestellten oder verbeamteten Kollegen. An einer öffentlichen Schule angestellte Lehrer haften nicht persönlich. Denn der Staat übernimmt die Kosten, falls ein Schüler sich verletzt oder Gegenstände beschädigt werden.
Für selbstständige Lehrer (zum Beispiel Reitlehrer, Skilehrer, Musiklehrer oder Yogalehrer) greift keine staatliche Absicherung, auch die private Haftpflicht springt nicht ein. Somit tragen Sie nicht nur eine große Verantwortung, wenn Sie Ihre Schüler unterrichten – sondern auch ein hohes Risiko. Sind Sie einen Augenblick unkonzentriert, kann das weitreichende Folgen haben. Die Haftpflichtversicherung bewahrt Sie als Lehrer und freiberuflich Unterrichtenden davor, dass Sie selbst für Schäden aufkommen müssen – im Extremfall schützt die Lehrerhaftpflicht sogar Ihre Existenz.
Als selbstständiger Lehrer möchten Sie Ihre berufliche Tätigkeit absichern – das Unterrichten Ihrer Schüler. Deshalb ist es für Sie naheliegend, eine sogenannte Berufshaftpflicht für Lehrer abzuschließen. Die meisten Versicherer sprechen jedoch von einer Betriebshaftpflicht für Lehrer. Beide erbringen in der Regel die gleichen elementaren Leistungen für Ihren Beruf. Achten Sie deshalb weniger auf den Titel der Lehrerhaftpflicht. Vielmehr gilt es zu berücksichtigen, dass die Lehrer-Versicherung Ihre individuellen Berufsrisiken abdeckt.
Unabhängig davon, ob geistige oder körperliche Fähigkeiten ausgebildet werden, birgt jede Lehrtätigkeit Gefahren. Da Ihre Schüler erst von Ihnen lernen müssen, stehen sie unter Ihrer Aufsicht und Verantwortung.
Ein Szenario, das beispielsweise Tanzlehrern begegnen kann: Ein Kursteilnehmer übt eine Bewegung mehrmals falsch aus und der Lehrer berichtigt ihn zu spät. Deshalb verletzt sich der Schüler. Daneben sind auch Musik- und Fahrlehrer vor Fehlern nicht gefeit. Wenn der Lehrer versehentlich Kaffee über ein Instrument oder ein Kleidungsstück des Schützlings verschüttet, muss er für den Schaden einstehen. Für solche Schäden übernimmt die Lehrerhaftpflicht die Kosten. So können Sie sich unbeschwert darauf fokussieren, Ihren Schülern Ihr Wissen und Ihre Techniken zu vermitteln.
In die Lehrerhaftpflicht lässt sich zusätzlich das Schadensrisiko aufnehmen, dass Schlüssel verloren gehen: Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, wenn zum Beispiel die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Diese Klausel ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Unterrichtsstunden nicht in eigenen Räumen abhalten – sei es als Reitlehrer in einer fremden Reithalle, als Schwimmlehrer in einem Hallenbad oder als Tanzlehrer in einem eigens dafür angemieteten Saal.
Die Kosten der Haftpflichtversicherung für Lehrer orientieren sich unter anderem an der gewünschten Deckungssumme. Sie stellt den Betrag dar, bis zu dem der Versicherer Schadensersatz leistet. Allen voran können Behandlungskosten und Schmerzensgeld in die Höhe schnellen, wenn durch die Lehrkraft verschuldet ein Schüler verletzt wird. Deshalb ist es ratsam, bei der Versicherungssumme der Lehrerhaftpflicht mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden vorzusehen.
Auch spielt für die Kosten der Lehrerhaftpflicht eine große Rolle, welche Lehrtätigkeit Sie konkret ausüben: Während sich im Sportunterricht Schüler leicht verletzen können, tragen Musiklehrer ein deutlich geringeres Risiko, versehentlich einen Personenschaden zu verursachen. Zudem verwenden die meisten Versicherer den Jahresumsatz des Lehrers oder die Anzahl der mitversicherten Mitarbeiter als Indikatoren, um die Kosten festzusetzen. Darüber hinaus steigert sich der Beitrag, wenn der Versicherungsnehmer Lehrräume besitzt oder anmietet. Folgende Parameter beeinflussen die Kosten für die Berufshaftpflicht für Lehrer in den bestimmten Fächern oder Disziplinen:
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Unter anderem bietet Finanzchef24 individuelle Versicherungslösungen für Fahrlehrer, Fluglehrer, Kochlehrer, Reitlehrer, Tanzlehrer, Musiklehrer, Skilehrer und Yogalehrer an: Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und geben Sie Ihren Lehrbereich ein. Zugeschnitten auf Ihre Anforderungen stellen wir Ihnen Fragen zur Bestimmung Ihres Risikos und Sie erhalten im Anschluss eine Übersicht, mit der Sie die Tarife einfach und unverbindlich vergleichen können.
Sagt Ihnen ein Angebot zu, können Sie direkt online abschließen und sind in der Regel binnen 24 Stunden geschützt. Gerne stehen Ihnen unsere Versicherungsberater von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 089 716 772 999 oder per E-Mail zur Verfügung.
Eine Yogalehrerin hält einen Yoga-Kurs im Freien ab. Da es sich um einen Kurs für Fortgeschrittene handelt, werden anspruchsvolle Übungen durchgeführt. Durch das Läuten Ihres Handys wird die Lehrerin abgelenkt. Eine Schülerin führt eine schwierige Übung falsch aus und verletzt sich am Nacken. Sie muss ins Krankenhaus. Die Yogalehrerin muss Schadensersatz leisten. Die Lehrerhaftpflicht kommt dafür auf.
Ein Musiklehrer unterrichtet einen Geigenschüler. Er möchte dem Anfänger die richtige Streichbewegung zeigen und nimmt dafür das Instrument des Schülers entgegen. Versehentlich rutscht dem Musiklehrer die Geige aus der Hand. Sie fällt zu Boden und der Hals bricht ab. Die Versicherung des Musiklehrers zahlt die Reparatur und den Wertverlust des teuren Erbstücks, denn die Geige hat durch die Beschädigung ihren vollen Klang verloren.
Ein Skilehrer zeigt einer Gruppe von 20 Personen das Skifahren. Zur Mittagspause können die Teilnehmer des Skikurses ihre Ausstattung in einem Raum lassen, für den der Skilehrer einen Schlüssel hat. Er vergisst jedoch, den Unterstand abzuschließen. Ein Unbekannter entwendet die hochwertigen Ski, Skischuhe, Stöcke und Helme. Die bestohlenen Skianfänger fordern, dass der Wert ihrer Skiausrüstung ersetzt wird. Die Versicherung des Skilehrers springt ein.
Ein Fahrlehrer erhält ein Paket mit neuen Lehrbüchern, das er im Unterrichtsraum der Fahrschule auf dem Boden platziert – denn er möchte die Bücher später an die Schüler verteilen. Allerdings ist das Paket ungünstig platziert, dass ein Fahrschüler darüber stolpert und stürzt. Er stößt sich den Kopf an der Tischkante und erleidet eine Gehirnerschütterung. Der Fahrschüler verlangt Schmerzensgeld von dem Fahrlehrer – seine Versicherung übernimmt die Kosten
Eine Übersicht zu unseren Versicherungen finden Sie auf unserer Webseite Gewerbeversicherungen. Sind Sie unsicher, welche Versicherungen Sie als Lehrer benötigen? Wir führen gerne eine individuelle Bedarfsanalyse für Sie durch - unverbindlich und kostenfrei.
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