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Richtig versichern im Computer- und Softwarehandel

Sie wollen sich mit einem Computer- und Softwarehandel selbstständig machen oder haben bereits eine Firma gegründet? Dann werden Sie sich früher oder später mit dem Thema Firmenversicherungen auseinandersetzen. Der richtige Versicherungsschutz für den Computer- und Softwarehandel ist das A und O, um sicher und sorgenfrei Ihrer Arbeit nachzugehen. Stellen Sie sich vor, Sie verschicken beim Onlineversand von Software versehentlich ein Computervirus, das die PCs Ihrer Kunden befällt. Bei einigen werden wichtige geschäftliche Daten gelöscht, was zu hohen finanziellen Schäden führt. Sie werden dafür haftbar gemacht und ohne die richtige Versicherung für den Computer- und Softwarehandel ist Ihre berufliche Existenz gefährdet. Wir von Finanzchef24 empfehlen Ihnen deshalb eine Berufshaftpflicht, um Ihre Firma zu schützen:

Laptop und Schloss symbolisch für Cyber-Schutz
Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind:

Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind:

  • haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • kombiniert Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung
Folgende Schadensarten sind versichert:

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • rein finanzielle Schäden

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 18.04.2024

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eKomi-Bewertung vom 20.04.2024

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1. Schadensbeispiele für Haftungsfälle im Computer- und Softwarehandel

  1. In einem Laden für Computerzubehör ist der Fußboden frisch gewischt. Der Inhaber versäumt es, ein Warnschild aufzustellen und eine Kundin stürzt daraufhin. Sie verletzt sich schwer und kann zukünftig nur noch eingeschränkt arbeiten. Der Inhaber des Ladens wird dafür belangt und muss der Kundin Schmerzensgeld zahlen sowie lebenslang Rentenzahlungen leisten. Diese Kosten übernimmt die gewerbliche Haftpflicht.
  2. Ein Unternehmen bestellt sein elektronisches Inventar bei einem Computerhandel. Die gelieferten PCs funktionieren jedoch nicht richtig und müssen ausgetauscht werden. Dadurch gerät das Unternehmen mit seiner Arbeit in Verzug und verlangt vom Besitzer des Computerhandels Schadensersatz für die Einkommenseinbußen. Die Gewerbehaftpflicht des Computerhandels springt ein.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Berufshaftpflicht bei Geschäftsaufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Computer- & Softwarehandel aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonderkündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

2. Inhaltsversicherung für den Computer- und Softwarehandel: Schutz Ihrer Ausstattung

Als Handelsunternehmen verfügen Sie über einen bestimmten Warenbestand und haben eventuell einen Vorratsbestand an Waren auf Lager. Daher empfiehlt es sich für Sie als Computer- und Softwarehandelsunternehmen, eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Folgendes beinhaltet der Versicherungsschutz:

combined-shop-contents-insurance
Kostenübernahme für Schäden an:

Kostenübernahme für Schäden an:

  • Inventar
  • Waren
  • Vorräten
  • inkl. kleine Betriebs­unterbrechungs­versicherung
  • erweiterbar durch Elektronikversicherung
Folgende Gefahren sind versichert:

Folgende Gefahren sind versichert:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • erweiterbar durch Elementargerfahren

Verfügen Sie selbst über teures technisches Equipment wie beispielsweise Kopiergeräte, PCs, Laptops oder Ähnliches, bietet sich die Erweiterung um eine Elektronikversicherung an. Diese sichert Ihre Ausstattung gegen eine Vielzahl von weiteren Risiken ab – beispielsweise, wenn Sie aus Ungeschicklichkeit einen Laptop fallen lassen. Wie bei der Inhaltsversicherung erfolgt die Erstattungsleistung des Versicherers zum Neuwert.

3. Weitere empfehlenswerte Versicherungen für den Computer- und Softwarehandel

Versicherungsvergleich für Gewerbe­versicherungen für den Computer- und Softwarehandel

Um die passenden Versicherungen für Ihren Computer- oder Softwarehandel zu finden, bietet Finanzchef24 Ihnen die kostenfreie Nutzung unseres Online-Rechners an. Hier können Sie sich unverbindliche Angebote von führenden Versicherern ausgeben lassen und das gewünschte Produkt direkt online abschließen.

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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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Wir kennen uns mit nahezu jedem kleinen und mittleren Unternehmen aus. Sowohl bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.

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