Übersicht Rechtsformen

Sie sind gerade dabei Ihr Unternehmen zu gründen und suchen noch die richtige Rechtsform? Beachten Sie dabei, dass diese Entscheidung finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen haben wird. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Welche diese sind, haben wir Ihnen in diesem Artikel aufgelistet.

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1. Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform in Deutschland. Wie der Name schon sagt, wird sie von einer einzelnen Person gegründet und geführt. Ein Einzelunternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass die Anzahl der Mitarbeiter beliebig ist und man kein Mindestkapital zur Gründung einbringen muss. Sie können sowohl als eingetragener Kaufmann, als Kleingewerbetreibender oder auch als Freiberufler ein Einzelunternehmen als Rechtsform wählen. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem Firmen- und Privatvermögen haftbar sind.

Vorteile

  • alleinige Entscheidungsgewalt
  • kein Mindestkapital
  • für Kleingewerbe: keine Buchführungspflicht
  • geringe Gründungskosten

Nachteile

  • volle Haftung mit Privatvermögen
  • alleinige Verantwortung für Misserfolge
  • Auflösung des Unternehmens bei Tod des Unternehmers

2. GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Rechtsform der GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften und braucht mindestens eine natürliche Person zur Gründung. Eine GmbH ist eine eigene juristische Person. Es können jedoch beliebig viele Gesellschafter in einer GmbH sein. Diese haben ein geringes Risiko, da sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 25.000 € und davon muss mindestens die Hälfte zum Gründungszeitpunkt in die GmbH eingebracht werden. Alle geltenden rechtlichen Grundlagen der GmbH finden Sie im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Vorteile

  • beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)
  • steuerliche Vorteile
  • Einzel – und Teamgründung möglich
  • eingeschränkte Publizitätspflicht

Nachteile

  • Mindestkapital: 25.000 €
  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*
  • aufwendige Gründungsformalitäten
  • aufwendiger Jahresabschluss durch gesetzliche Vorschriften

3. UG

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH und zählt somit auch als Rechtsform zu den Kapitalgesellschaften. Der große Unterschied ist, dass für die Gründung einer UG das Mindestkapital von 1 € genügt. Deswegen ist diese Rechtsform gerade bei Start-ups sehr beliebt. Es können unbegrenzt viele Gesellschafter in einer UG arbeiten. Dabei orientieren sich die Rechte und Pflichten anhand der Beteiligung. Eine Besonderheit ist jedoch, dass mindestens 25 % des Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in die Gewinnrücklagen fließen müssen. Diese Rücklagen sorgen ab einem Betrag von 25.000 € dafür, dass die UG zu einer GmbH umgewandelt werden kann. Dieser Wechsel der Rechtsform ist freiwillig und sobald das Stammkapital auf 25.000 € oder mehr erhöht wird, entfällt auch die Pflicht zur Rücklagenbildung.

Vorteile

  • beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)
  • einfache Gründungsformalitäten
  • relativ niedrige Gründungskosten
  • Einzel- und Teamgründung möglich

Nachteile

  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*
  • geringe Kreditwürdigkeit

4. AG

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist somit eine eigene juristische Person mit Rechten und Pflichten. Eine AG benötigt ein Stammkapital von 50.000 €, wovon mindestens die Hälfte zum Gründungszeitpunkt bereits in die AG eingebracht werden muss. Die jeweiligen Anteile der Gesellschafter werden als Aktien bezeichnet. Somit sind alle Aktionäre Mit-Eigentümer des Unternehmens. Außerdem bietet es sich an, als AG einen Börsengag durchzuführen. Hier werden Anteile des Unternehmens an Anleger verkauft. Dadurch wird die Beschaffung von Eigenkapital erleichtert. Rechtgrundlagen einer AG sind im Aktiengesetz AktG festgeschrieben.

Vorteile

  • beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)
  • Option auf zusätzliches Kapital durch Ausgabe von Aktien
  • hohes Ansehen
  • Einzel- und Teamgründung möglich

Nachteile

  • Mindestkapital: 50.000 €
  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*
  • aufwendige und teure Gründung
  • eingeschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat
  • mind. 3 Personen müssen einen Aufsichtsrat gründen
  • Mitbestimmungsrechte der Aktionäre und Arbeitnehmer
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist verpflichtend und hat gesetzliche Vorschriften

5. GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine GbR ist die einfachste Personengesellschaft, die zur Gründung mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Eine GbR ist gegründet, wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Bei dieser Rechtform bedarf es nicht einmal einen schriftlichen Vertrag. Bei einer GbR ist es jedoch wichtig, dass sie nicht als juristische Person auftreten darf und nur die Gesellschafter haftbar gemacht werden können.

Vorteile

  • keine Formalitäten
  • kein Mindestkapital
  • hohes Maß an Mitbestimmung der einzelnen Gesellschafter
  • keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Nachteile

  • volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen

6. OHG

Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die meistens aus einer GbR entsteht. Grund dafür ist, dass sie von mindestens zwei uneingeschränkt haftenden Gesellschaftern zum Betrieb eines gemeinsamen Handelsgewerbes gegründet werden muss. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen als Gesellschafter fungieren. Eine OHG ist rechtsfähig und kann daher Verträge abschließen und verklagt werden.

Vorteile

  • kein Mindestkapital
  • hohe Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen Haftung
  • flexible Unternehmensführung
  • Arbeitseinteilung mit Partnern

Nachteile

  • volle Haftung mit Gesellschaft- und Privatvermögen
  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*
  • kein alleiniges Entscheidungsrecht

7. PartG

Partnerschaftsgesellschaft

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft und bietet sich für alle Freiberufler an, die nicht alleine ein Unternehmen starten möchten. Die PartG kann nur von Freiberuflern gegründet werden und benötigt kein Stammkapital. Die Rechtsgrundlagen dieser Gesellschaft sind im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften verankert.

Vorteile

  • kein Mindestkapital
  • hohes Maß an Mitbestimmung der einzelnen Partner
  • Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung

Nachteile

  • Haftung mit Privatvermögen bei fehlerhaftem Handeln
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister verpflichtend

8. KG

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft. Besonders ist hier, dass es neben führenden Gesellschaftern (Komplementäre) mindestens einen Kommanditisten gibt, dessen Haftung auf seine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftsumme beschränkt ist. Diese Rechtsform wird oft genutzt, da der zusätzliche Gesellschafter nur Kapital ins Unternehmen bringt und nicht zur Mitarbeit oder Geschäftsführung verpflichtet ist.

Vorteile

  • kein Mindestkapital
  • hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs
  • Option auf zusätzliches Kapital durch Kommanditisten
  • Haftung des Kommanditisten beschränkt

Nachteile

  • volle Haftung mit Privatvermögen (Komplementär)

9. GmbH & Co. KG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform der GmbH und KG. Sie bleibt per Definition aber eine Kommanditgesellschaft und ist somit eine Personengesellschaft. Hier ist es so, dass die GmbH zum haftenden Komplementär wird, anstelle eines Gesellschafters, der persönlich haftbar wäre. Die GmbH haftet als juristische Person uneingeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Vorteile

  • hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs
  • Option auf zusätzliches Kapital durch Kommanditisten
  • haftungsbeschränkt, da Komplementär als GmbH fungiert

Nachteile

  • hohe Gründungskosten des Komplementärs / der GmbH
  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*
  • rechtlich komplizierte Konstruktion
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10. Wechsel der Rechtsform

Die Entscheidung zur richtigen Rechtsform sollten Sie also mit Bedacht angehen, da es große Unterschiede zwischen ihnen gibt. Es ist natürlich auch möglich, seine Rechtsform später noch zu wechseln. Eine solche Änderung wird meistens vorgenommen, wenn das Unternehmen stark gewachsen ist und eine beschränkte Haftung aufgrund von risikoreicheren Geschäften gewünscht ist. Ein weiterer Grund für einen Wechsel der Rechtsform ist, wenn ein neuer Kapitalgeber oder Gesellschafter zu einem Unternehmen beitreten möchte oder ein Gesellschafter aussteigt.

Der Wechsel einer Rechtsform ist mit Arbeit verbunden, jedoch kommt es auch auf die gewünschte Zielrechtsform an. Oft müssen hierbei die Gründungsvorschriften der neuen Rechtsform eingehalten werden. Außerdem muss der Formwechsel in das Handelsregister eingetragen werden und es wird ein neuer Gesellschaftsvertrag benötigt und so weiter. Daher überlegen Sie sich vor der Gründung genau, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. So sparen Sie sich viel Arbeit.

*mit Kosten verbunden; aufwendige Buchführung durch Klassifizierung als Kaufmann