Bund und Länder bestätigen den Beschluss vom 3. März 2021 und setzen sich für eine konsequente Umsetzung der Notbremse ein. So müssen ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Regeln vor dem 08. März wieder in Kraft treten (siehe Stufe 1). Der Beschluss zur Osterruhe wurde am 24.03.2021 von der Regierung wieder zurückgenommen (siehe hier).
Aktuelle finanzielle Hilfen im Überblick
Bund und Länder haben eine schrittweise Öffnung der verschiedenen wirtschaftlichen Bereiche beschlossen. Dabei gilt die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner als Entscheidungsgrundlage, ob ein weitere Öffnung möglich ist. So kann ein weiterer Öffnungsschritt erst erfolgen, sollte die 7-Tages-Inzidenz stabil oder niedriger sein als 50.
Wenn jedoch die 7-Tages-Inzidenz an drei Folgetagen in einem Bundesland oder einer Region höher als 100 ist, werden mit dem zweiten folgenden Werktag die geltenden Bestimmungen bis zum 07. März 2021 wieder in Kraft treten (Stufe 1). Dies stellt die sogenannte Notbremse dar, um das Infektionsgeschehen schnell eindämmen zu können.
Neben den einzelnen Öffnungsschritten soll die geltende Homeoffice-Regelung bis zum 30. April 2021 verlängert werden. Somit sind Sie als Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, sofern möglich, ihren Arbeitnehmern Homeoffice zu erlauben. Unternehmen sollen Ihren Mitarbeitern, welche nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Woche ein Testangebot machen.
Den aktuellen Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 finden Sie hier. Den vorherigen Beschluss vom 03. März 2021 können Sie hier einsehen.
Neben der Überbrückungshilfe III wollen Bund und Länder einen Härtefallfonds einrichten, um betroffenen Unternehmen zu helfen, die die Hilfsprogramme noch nicht erreicht haben. Genaues folgt in den nächsten Wochen.
Betroffene Soloselbstständige, deren Fixkosten gering sind und die somit kaum von den Überbrückungshilfen III profitieren, können bis zum 31. August 2021 die sogenannte Neustarthilfe beantragen.
Eine Übersicht der gesamten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen finden Sie im Infoblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Neben den Überbrückungshilfen und der Neustarthilfe gibt es die bereits bestehenden Hilfen aus dem letzten Jahr 2020. Deren Antragsfrist wurde teilweise verlängert.
Eine Übersicht zu weiteren finanziellen Coronahilfen und wie Sie diese beantragen können, gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Stand: 23. März 2021
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