Vertrauensbruch durch Mitarbeiter: Vertrauensschaden­versicherung

Die Loyalität der eigenen Mitarbeiter ist fundamental für den Erfolg Ihres Unternehmens. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass das in sie gesetzte Vertrauen von ihnen missbraucht wird. Jährlich entstehen Unternehmen aufgrund von Veruntreuung und anderer krimineller Handlungen durch die eigenen Mitarbeiter Schäden in Millionenhöhe. Um sich gegen dieses Risiko wappnen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens ergreifen zu können, gibt es eine entsprechende Unternehmensversicherung: die Vertrauensschadenhaftpflicht. Alles Wichtige dazu können Sie im nachfolgenden Artikel nachlesen.

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1. Welche Schäden deckt die Vertrauensschaden­versicherung ab?

Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, die von Ihren Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht wurden. Bedingung: Der Schaden muss durch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung verursacht worden sein. Derartige Schäden können unter anderem durch folgende kriminelle Handlungen entstehen:

Eurozeichen und Blitz symbolisch für Vermögensschaden eines Dritten
  • Diebstahl
  • Betrug und Veruntreuung von Geldern
  • Sabotage
  • Unterschlagung
  • Cyber-Kriminalität (zum Beispiel Hackerangriffe)
  • Spionage und Weitergabe von Betriebsgeheimnissen

Zwei konkrete Beispiele aus der Praxis:

  • Der Mitarbeiter eines Unternehmens ist mit der Aussonderung nicht benutzter Geräte beschäftigt. Eines Tages stellt sein Vorgesetzter fest, dass die Liste der ausgesonderten Geräte nicht mit dem Bestand übereinstimmt. Der Mitarbeiter hatte über Monate hinweg Geräte entwendet und für eigene Kasse verkauft. Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt den Schaden, der dem Unternehmen dadurch entstanden ist.
  • Eine Buchhalterin veruntreut Gelder ihres Arbeitgebers und überweist jahrelang kleinere Geldbeträge auf ihr eigenes Konto. Um diese Aktionen zu vertuschen, manipuliert sie die Datensätze der Buchhaltung. Als ihre Machenschaften entdeckt werden, muss die Firma einen Verlust von über 100.000 Euro feststellen. Die Vertrauensschadenversicherung springt ein und kommt für den finanziellen Schaden des Unternehmens auf.

2. Leistungen der Vertrauensschaden­versicherung

Zunächst ersetzt Ihnen die Vertrauensschadenversicherung den entstanden Vermögensschaden. Zudem übernimmt sie die Kosten für die Schadensermittlung, die zur Aufklärung des Schadenfalls inklusive der Feststellung der tatsächlichen Schadenshöhe durchgeführt werden muss. Sollten auf das Unternehmen im Zuge dessen beispielsweise auch Rechtsansprüche Dritter zukommen, so kommt die Versicherung auch für die Kosten der Rechtsabwehr auf. Möglich ist auch die Übernahme von Wiederherstellungskosten von Daten, die infolge eines Hackerangriffs verloren gehen. Einige Versicherer bezahlen sogar den PR-Berater, sollte der Ruf des Unternehmens durch den Vertrauensbruch geschädigt worden sein.

Ergänzender Versicherungsschutz zur Vertrauensschadenversicherung

Damit Unternehmen optimal versichert sind, empfiehlt es sich, für Geschäftsführer, Manager und Aufsichtsräte gesondert eine sogenannte D&O-Versicherung abzuschließen. Diese greift im Falle eines Fehlers durch diese Organe und schützt die Firma vor finanziellen Schäden. Wichtig: Die Schädigung des Unternehmens darf im Gegensatz zur Vertrauensschadenhaftpflicht nicht vorsätzlich geschehen sein.

3. Vertrauensschaden­versicherung: Kosten

Wie viel Sie für eine Vertrauensschadenversicherung aufwenden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:

  • Art Ihres Unternehmens
  • Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
  • Anzahl der Mitarbeiter und weiterer Vertrauenspersonen
  • Höhe der Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Auch die inkludierten Leistungen der Vertrauensschadenversicherung spielen für Ihren Versicherungstarif eine Rolle. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, die Angebote mehrerer Versicherer miteinander zu vergleichen.

Autorinnen: Barbara Schweigert, Cynthia Henrich, Stand 03.05.2018