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Vertrauensbruch durch Mitarbeiter: Vertrauensschaden­versicherung

Vertrauensbruch durch Mitarbeiter: Vertrauensschaden­versicherung

aktualisiert am 02.02.2026 | Versicherungsratgeber | Barbara Schweigert, Cynthia Henrich

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1. Welche Schäden deckt die Vertrauensschaden­versicherung ab?

Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, die von Ihren Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht wurden. Bedingung: Der Schaden muss durch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung verursacht worden sein. Derartige Schäden können unter anderem durch folgende kriminelle Handlungen entstehen:

Eurozeichen und Blitz symbolisch für Vermögensschaden eines Dritten
  • Diebstahl
  • Betrug und Veruntreuung von Geldern
  • Sabotage
  • Unterschlagung
  • Cyber-Kriminalität (zum Beispiel Hackerangriffe)
  • Spionage und Weitergabe von Betriebsgeheimnissen

Zwei konkrete Beispiele aus der Praxis:

  • Der Mitarbeiter eines Unternehmens ist mit der Aussonderung nicht benutzter Geräte beschäftigt. Eines Tages stellt sein Vorgesetzter fest, dass die Liste der ausgesonderten Geräte nicht mit dem Bestand übereinstimmt. Der Mitarbeiter hatte über Monate hinweg Geräte entwendet und für eigene Kasse verkauft. Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt den Schaden, der dem Unternehmen dadurch entstanden ist.
  • Eine Buchhalterin veruntreut Gelder ihres Arbeitgebers und überweist jahrelang kleinere Geldbeträge auf ihr eigenes Konto. Um diese Aktionen zu vertuschen, manipuliert sie die Datensätze der Buchhaltung. Als ihre Machenschaften entdeckt werden, muss die Firma einen Verlust von über 100.000 Euro feststellen. Die Vertrauensschadenversicherung springt ein und kommt für den finanziellen Schaden des Unternehmens auf.

2. Leistungen der Vertrauensschaden­versicherung

Ergänzender Versicherungsschutz zur Vertrauensschadenversicherung

3. Vertrauensschaden­versicherung: Kosten

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