Gründung & Geschäftsideen

So finden Sie den passenden Firmennamen

Sie haben eine ausgeklügelte Geschäftsidee, Ihr Plan für die Umsetzung steht – was Ihnen jetzt noch fehlt, ist ein passender Firmenname. Doch dieser will nicht leichtfertig vergeben werden. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Namensfindung für Ihre Firma achten müssen und geben Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen.

Kostenloser Gründer-Newsletter mit nützlichen Tipps

Zum Gründer-Newsletter von Finanzchef24 anmelden

Viele erfolgreiche Gründer erhalten bereits alle 14 Tage nützliche Tipps und attraktive Partnerangebote per E-Mail.

1. Firma oder nicht Firma – das ist hier die Frage

Umgangssprachlich wird häufig jedes Unternehmen auch als Firma bezeichnet. Im Fachjargon bedeutet die Bezeichnung Firma jedoch nur, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Ist Ihr Unternehmen nicht eingetragen, weil Sie beispielsweise als Freiberufler tätig sind oder ein Kleingewerbe betreiben, so spricht man nicht von einem Firmennamen sondern von einer Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung. In diesem Fall darf Ihr Unternehmensname das Wort „Firma“ nicht enthalten.

2. Anforderungen an Ihren Firmennamen

Eins vorweg: So ganz frei sind Sie in der Entscheidung nicht, wie Sie Ihre Firma nennen dürfen. Ob und welche Vorgaben es für die Namensfindung Ihrer Firma gibt, hängt davon ab, in welcher Form Sie sich selbstständig machen.

„Nicht-Kaufleute“ (Freiberufler, Kleingewerbetreibende):

Prinzipiell dürfen Sie sich Ihren Unternehmensnamen frei auswählen. Die Industrie- und Handelskammern sprechen jedoch die Empfehlung aus, dass Ihr Unternehmensname Ihren Vor- und Nachnamen enthalten sollte. Des Weiteren gelten folgende Vorgaben:

  • Der Geschäftszweck muss aus Ihrem Firmennamen hervorgehen (zum Beispiel PR-Agentur Susanne Weber).
  • Gründen Sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), so müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter enthalten sein. Bei mehr als zwei Gesellschaftern genügt der Zusatz „& Co.“.

Tipp!

Fügen Sie Ihrem Markennamen etwas Unverwechselbares oder einen Phantasienamen hinzu, damit er einprägsam ist und sich von Ihrer Konkurrenz unterscheidet (zum Beispiel CommuniCat – PR-Agentur Susanne Weber; PR-Agentur plus Name wäre hier der Zusatz).

Sonderfall Partnerschaftsgesellschaft (PartG):

Hier muss die Geschäftsbezeichnung den Namen von mindestens einem Partner enthalten. Außerdem ist der Zusatz „und Partner“ beziehungsweise „Partnerschaft“ vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Sie die Berufsbezeichnungen aller vertretenen Partner hinzufügen.

Selbstständige Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB):

  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten für Ihren Firmennamen: Sie können die Tätigkeit Ihrer Firma beschreiben (Sachfirma, zum Beispiel A & M Computerfachhandel GmbH), Ihren Namen abbilden (Personenfirma, zum Beispiel Müller & Huber GmbH) oder einen Phantasienamen (zum Beispiel CommuNet AG) wählen. Eine Kombination der drei Möglichkeiten ist ebenfalls erlaubt.
  • Der Name Ihres Unternehmens muss sich deutlich von Konkurrenten derselben Branche unterscheiden.
  • Die Bezeichnung darf nicht irreführend sein.
  • Die Rechtsform muss erkennbar sein (z. B. GmbH als Anhang).
  • Sind Sie Einzelunternehmer, verwenden Sie für Ihren Firmennamen den Zusatz „eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau“, in der Regel als Abkürzung (e. K., e. Kfm./Kfr.).

Vorsicht vor Markenrechtsstreit!

Prüfen Sie bei Phantasienamen oder Zusatzbezeichnungen (zum Beispiel Buchstabenkombinationen) immer nach, ob es bereits Unternehmen oder Marken gibt, die diese für sich beanspruchen. Sonst steht Ihnen ein teurer Markenrechtsstreit bevor!

3. Tipps, damit Sie den passenden Unternehmensnamen finden

Wenn Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen an Ihrem Firmennamen auseinander gesetzt haben, ist es nun an der Zeit, sich der kreativen Arbeit zu widmen. Folgende Faktoren sollten Sie noch beachten, bevor Sie sich für einen Namen entscheiden:

  • Vermeiden Sie komplizierte Wortgebilde. Ihr Firmenname sollte einfach zu merken und auszusprechen sein.
  • Idealerweise vermittelt Ihr Unternehmensname den Kundennutzen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Name eindeutig und verständlich ist.
  • Abkürzungen sind weit verbreitet. Als noch unbekanntes Unternehmen ist es jedoch besser, wenn Ihr Firmenname den potenziellen Kunden auf den ersten Blick verrät, womit sie es zu tun haben.
  • Der Name sollte aber auch nicht zu lang sein. Konkrete Begriffe verwenden Sie dann lieber im Slogan (Beispiel: BMW – Freude am Fahren).
  • Kreativität ist gefragt. Trotz aller Einfachheit sollten Sie mit Ihrem Firmennamen Aufmerksamkeit generieren. Überlegen Sie sich etwas Unverwechselbares.
  • Suchen Sie sich einen Namen aus, den Ihre Kunden mit etwas Positivem verbinden.

4. Hilfreiche Tools, um Ihren Firmennamen zu kreieren

Sollte Ihnen die letzte kreative Inspiration fehlen, schafft das Internet – wie so oft – Abhilfe. Mit zahlreiche Namensgeneratoren erhalten Sie Unterstützung, um einen Firmennamen zu finden – und das kostenlos. Die Tools punkten mit verschiedenen Zusatzoptionen. NameRobot spricht Ihnen zum Beispiel Empfehlungen darüber aus, ob Ihr gewünschter Name für Ihre Branche tauglich ist. Probieren Sie einfach mehrere Tools aus, um einen passenden Firmennamen zu erstellen.

Weitere interessante Tools zur Namensfindung für Ihr Unternehmen:

5. So schützen Sie Ihren Markennamen

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen im Handelsregister eintragen, so genießt Ihr Markenname bereits einen gewissen Schutz. Denn: Wie bereits erwähnt, muss sich der Firmenname bei Neueintragungen deutlich von bereits bestehenden Unternehmensbezeichnungen unterscheiden. Des Weiteren sind Sie durch das Wettbewerbsrecht geschützt und zwar ab dem tatsächlichen Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Spezieller Schutz durch Patentierung:

Das Wettbewerbsrecht schützt Ihren Namen nur auf dem Markt, auf dem Sie aktuell tätig sind. Somit ist die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu empfehlen, wenn Sie eine Ausweitung Ihrer Tätigkeit auf weitere Märte anstreben. Allerdings ist eine Patentierung mit Kosten verbunden.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 28.01.2019