Die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung für Selbstständige

Als Selbstständiger sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dabei können natürlich immer Fehler passieren. Diese lassen sich jedoch ganz leicht vermeiden. Hier können Sie nachlesen, welche 5 Fehler am häufigsten gemacht werden.

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1. Sie versäumen die Abgabefrist

Auch wenn die Steuererklärung jedes Jahr um dieselbe Zeit abgegeben werden muss – viele versäumen immer wieder wird die Abgabefrist. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Denn wenn Sie das Finanzamt anmahnen muss, kommen unter Umständen Strafgebühren auf Sie zu. Außerdem steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.

Seit 2019 haben Sie für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit.

Möglichkeiten der Fristverlängerung:

  • Sie beantragen eine Fristverlängerung. Dafür müssen Sie einen triftigen Grund vorbringen, zum Beispiel eine überhöhte Arbeitsbelastung oder die Erkrankung Ihres Buchhalters.
  • Sie beauftragen einen Steuerberater, der Ihre Einkommenssteuererklärung übernimmt. Dieser darf die Unterlagen bis zum 31. Dezember einreichen.

2. Belege für Ihre Ausgaben fehlen

Seit zwei Jahren müssen Sie die Belege nicht mehr einreichen - sie müssen jedoch die Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung geltend machen möchten, trotzdem belegen können. Das Finanzamt darf die Belege nämlich nachfordern. Können Sie diese nicht nachreichen, gibt es kein Geld. Klingt logisch, wird aber leider sehr häufig vergessen.

3. Sie tragen Ihre Ausgaben an der falschen Stelle ein

Es gibt verschiedene Posten, denen Sie Ihre Aufwendungen zuordnen müssen. Häufig werden die Ausgaben an der falschen Stelle eingetragen. In diesem Fall werden diese nicht berücksichtigt. Wenn Sie zum Beispiel Weiterbildungskosten in die Spalte für Werbungskosten eintragen, entfällt die steuerliche Absetzbarkeit. Das Finanzamt ist hier unerbittlich und zückt den Rotstift.

4. Sie vermischen private und geschäftliche Posten

Ihre Betriebskosten sind voll steuerlich absetzbar. Am besten ist es, wenn diese klar von den privaten Ausgaben getrennt sind. Manchmal ist das jedoch nicht so einfach. Wenn Sie zum Beispiel als freischaffender Journalist von zu Hause aus arbeiten, können Sie Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – aber nur, wenn Sie einen eigenen Raum dafür nutzen. Steht Ihr neu gekaufter Schreibtisch im Wohnzimmer, können Sie ihn nicht absetzen. Ausnahme: Es steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann können Sie ihn bis zu einem Betrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Oder Sie arbeiten als selbstständiger Handwerker und nutzen Ihren privaten PKW für Kundenfahrten. Hier können Sie nicht einfach alle Ihre gesammelten Tankquittungen vollständig absetzen. Der Fiskus gewährt Ihnen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Die Trennung muss auch für das Finanzamt klar sein. Deshalb sollten Sie sich um eine strikte Dokumentation bemühen.

5. Sie ordnen die Kosten für Ihre Versicherungen nicht richtig zu

Auch die Ausgaben für Ihre Versicherungen können Sie steuerlich absetzen. Leider gibt es in der Steuererklärung nicht nur eine Stelle für diese Posten. Deshalb kommt es häufig vor, dass Selbstständige Geld einbüßen, weil sie ihre Versicherungskosten falsch zuordnen. Lesen Sie sich die Anlagen deshalb genau durch und fragen Sie bei Bedarf beim Finanzamt oder einem Steuerberater nach, wenn Sie sich unsicher sind.

Wichtige Gewerbeversicherungen

6. Extra: Das muss Ihre Steuererklärung bei Selbstständigkeit beinhalten

Als selbstständig Tätiger müssen Sie folgende Teile Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen:

  • Umsatzsteuervoranmeldung (Ausnahme: Kleinunternehmer)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung (Ausnahme: Kleinunternehmer)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung

Alle Formulare erhalten Sie kostenfrei auf dem Steuerportal ELSTER. Um Zugriff zu haben, müssen Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Dieses benötigen Sie auch für die Einreichung der Steuerunterlagen.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 25.01.2021

Der vorliegende Beitrag ist als redaktioneller Text zu verstehen, weshalb wir keine Korrektheit der hier gegebenen Informationen garantieren können. Daher schließen wir jegliche Haftung aus. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.