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Die Berufshaftpflicht für Pflegedienste auf einen Blick

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Pflegedienste:

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Pflegedienste:

  • haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter
    
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
    
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter
    
Folgende Schadensarten sind versichert:

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • rein finanzielle Schäden

1. Absicherung für Pflegedienste: Warum brauchen Sie eine Berufshaftpflicht?

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht für Pflegedienste?

2. Leistungen einer Berufshaftpflicht für Selbstständige in der Pflege

3. Kosten und Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Pflegedienste

Was passiert mit Ihrer Berufshaftpflicht, sollten Sie Ihren Pflegedienst schließen müssen?

4. Zur optimalen Versicherung für Pflegedienste mit Finanzchef24

Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Online-Rechner finden Sie den richtigen Versicherungsschutz zum optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Denn dieser bietet Ihnen eine Übersicht aller Versicherungstarife, die speziell auf Ihre Tätigkeit in der Pflege abgestimmt sind. Sie können die Tarife nach dem Leistungsumfang, der Versicherungsprämie und unserer Tarifnote schnell und bequem sortieren, vergleichen und das für Sie beste Angebot direkt online abschließen.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

5. Weitere wichtige Versicherungen für Pflegedienste

Beratung zur Berufshaftpflicht für Pflegedienste

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem notwendigen Versicherungsschutz? Unsere Versicherungsexperten beantworten Ihnen diese gerne – per E-Mail oder unter der kostenlosen Telefonnummer 089 716 772 999.

Schadensbeispiele

Beispiele aus der Praxis zeigen wie schnell etwas passieren kann und wann Ihre Berufshaftpflicht für Sie einspringt:

Bei Behandlungspflege verletzt

Verschwundener Patient

Eigentum des Patienten beschädigt

Bei einem Hausbesuch hilft eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ihrer Patientin beim morgendlichen Ankleiden. Dabei stolpert sie selbstverschuldet gegen einen Tisch, auf dem der persönliche Laptop der Patientin steht. Dieser fällt daraufhin vom Tisch und geht kaputt. Der Pflegedienst haftet für den entstandenen Schaden seiner Mitarbeiterin. Die Berufshaftpflicht übernimmt für den Pflegedienst in dem Fall jedoch die Kosten für das Ersatzgerät.

Hausschlüssel von Patienten verloren

Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes besitzt die Hausschlüssel zu den Wohnungen ihrer Patienten. Beim nächsten Hausbesuch stellt sie jedoch fest, dass sie einen Schlüssel verloren hat. Die Tochter der betroffenen Patientin will daraufhin das Sicherheitsschloss der Wohnung austauschen lassen und die Kosten vom Pflegedienst erstattet haben. Die Pflegedienst-Versicherung übernimmt die Kosten.

Zwei Kollegen klatschen im Büro in die Hände

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