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Die Berufshaftpflicht­versicherung für Datenschutz­beauftragte auf einen Blick

Die DSGVO ist in aller Munde und wird es wohl auch noch eine Weile bleiben. Viele Betriebe und Unternehmen haben nun Datenschutzbeauftragte wie Sie eingestellt oder extern beauftragt, um ihnen in Datenschutzfragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Laptop und Schloss symbolisch für Cyber-Schutz
Die Versicherung für Datenschutzbeauftragte enthält folgende allgemeine Leistungen:

Die Versicherung für Datenschutzbeauftragte enthält folgende allgemeine Leistungen:

  • Sie haftet bei echten Vermögensschäden Dritter.
  • Sie versichert Sie und etwaige Mitarbeiter.
  • Sie wehrt ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab, notfalls vor Gericht.
Sie haftet unter anderem bei folgenden Schäden:

Sie haftet unter anderem bei folgenden Schäden:

  • Schäden an Schriftstücken und Akten
  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

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1. Haftungsrisiken für Datenschutz­beauftragte

Als Datenschutzbeauftragter gehören unter anderem folgende Aufgaben zu Ihrem Berufsalltag, die es entsprechend abzusichern gilt:

  • Beratung des Unternehmens in Datenschutzfragen
  • Überwachung der Datenverarbeitung innerhalb des Unternehmens
  • Einweisung und Schulung der für den Datenschutz zuständigen Mitarbeiter
  • Unterstützung bei gesetzlich verlangten Dokumentation der Datenverarbeitung
  • Hilfe bei der Erstellung von datenschutzkonformen Formularen und Verträgen

Eine entsprechende Versicherung für externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die Kosten, die im Falle eins Fehlers Ihrerseits verursacht werden.

Ihr Risiko soll an folgendem Beispiel veranschaulicht werden: Im Zuge einer Prüfung übersehen Sie ein Datenleck. Infolgedessen haben Cyberkriminelle Zugriff auf Kreditkartendaten von Kunden Ihres Auftraggebers. So entsteht zum einen ein hoher finanzieller Schaden für die betroffenen Kunden, zum anderen für Ihren Auftraggeber. Hinzu kommt ein möglicher Imageschaden, sollte der Datenklau an die Öffentlichkeit gelangen. Sie werden zur Verantwortung gezogen – sowohl von Ihrem Auftraggeber, als auch von den bestohlenen Kunden. Ohne eine Haftpflicht für Datenschutzbeauftragte kann dieser Schaden mitunter zu Ihrem finanziellen Ruin führen.

2. Wer haftet, wenn im Zuge einer Beratungs- und Überwachungstätigkeit ein Fehler passiert?

Externe Datenschutzbeauftragte

Als externer Datenschutzbeauftragter liegt die Haftung bei Ihnen. Damit Sie für hohe finanzielle Schäden nicht mit Ihrem Privatvermögen aufkommen müssen, sollten Sie sich mit einer Berufshaftpflicht für Datenschutzbeauftragte (auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt) absichern.

Interne Datenschutzbeauftragte

Als interner Datenschutzbeauftragter sind Sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber versichert – entweder durch eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht oder eine eigene Haftpflichtversicherung für interne Datenschutzbeauftragte. In bestimmten Fällen haften Sie jedoch selber (z.B. bei grober Fahrlässigkeit). Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine komplette Haftungsfreistellung vereinbart haben, sprich, bei der das Unternehmen vollends haftet, ist es sehr wichtig für Sie, eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage mit Ihrer Firma vorab zu klären, damit Sie im Schadensfall nicht vor einer bösen Überraschung stehen. Tipp: Die Markel gewährt aktuell einen Nachlass von 10% für interne Datenschutzbeauftragte.

3. Leistungen der Berufshaftpflicht für Datenschutz­beauftragte im Überblick

Die Versicherung für Datenschutzbeauftragte enthält folgende allgemeine Leistungen:

Die Versicherung für Datenschutzbeauftragte enthält folgende allgemeine Leistungen:

  • Sie haftet bei echten Vermögensschäden Dritter.
  • Sie versichert Sie und etwaige Mitarbeiter.
  • Sie wehrt ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab, notfalls vor Gericht.
Sie haftet unter anderem bei folgenden Schäden:

Sie haftet unter anderem bei folgenden Schäden:

  • Schäden an Schriftstücken und Akten
  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Bei einigen Versicherern können Sie auch:

  • Eigenschäden, wie z. B. Reputationsschäden

mitversichern. Auf Wunsch lässt sich Ihr Versicherungsschutz noch um die Leistungen einer Betriebshaftpflicht erweitern. Diese sichert Sie gegen Personen- und Sachschäden ab. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum – zum Beispiel die technische Ausrüstung Ihres Auftraggebers – beschädigen.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Berufshaftpflicht bei Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Datenschutz­beauftragter aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

4. Was kostet eine Berufshaftpflicht­versicherung für Datenschutz­beauftragte?

Was eine Versicherung für Sie als Datenschutzbeauftragten kostet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Folgende Faktoren spielen dabei unter anderem eine Rolle:

  • Ihr genaues Tätigkeitsfeld
  • Ihr Jahresumsatz
  • die Höhe Ihrer Versicherungssumme
  • der konkrete Leistungsumfang

Neben Ihrer individuellen Situation sind die Kosten natürlich auch von den verschiedenen Versicherern abhängig. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Angebote zur Haftpflicht für Datenschutzbeauftragte einzuholen und miteinander zu vergleichen. Nutzen Sie dazu unseren Online-Rechner für einen schnellen und einfachen Preis-Leistungs-Vergleich.

5. Diese Schäden sichert die Haftpflicht für Datenschutz­beauftragte u. a. ab:

Falsche Schulungsinhalte

Falsche Schulungsinhalte

Sie sind mit der Schulung der Mitarbeiter Ihres Auftraggebers zum Thema Datenschutz beauftragt. Leider übersehen Sie, dass sich in Ihrer Präsentation ein Fehler eingeschlichen hat. Auf Basis dieser Präsentation begeht ein Mitarbeiter einige Zeit später einen gravierenden Fehler, der zu einer Sicherheitslücke im System führt. Ihr Auftraggeber macht Sie dafür verantwortlich. Ihre Berufshaftpflicht für Datenschutzbeauftragte übernimmt den entstandenen Schaden.

Falschberatung Ihres Auftraggebers

Falschberatung Ihres Auftraggebers

Sie sollen Ihrem Auftraggeber bei der Erstellung der Datenschutzerklärung beratend zur Seite stehen. Leider übersehen Sie, dass in der Erklärung eine wichtige Klausel fehlt und diese nun nicht DSGVO-konform ist. Ihr Auftraggeber wird abgemahnt und muss ein hohes Bußgeld bezahlen. Er macht Sie dafür haftbar. Haben Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht für Datenschutzbeauftragte abgeschlossen, übernimmt diese die Zahlung des Bußgelds.

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