Die IT-Haftpflicht ist speziell auf die individuellen Risiken und Bedürfnisse von IT-Freelancern abgestimmt.
Mit unserem Versicherungspartner Markel bieten wir IT-Freelancern Tarife zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei einem Schadensfall übernehmen wir die Schadensabwicklung - schnell und unkompliziert.
Die IT-Haftpflicht schützt IT-Freelancer, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht, für den sie verantwortlich sind. Die Versicherung springt im Schadensfall ein und zahlt an den Geschädigten Schadensersatzanspruch. Die IT-Haftpflicht setzt sich dabei aus den Bausteinen einer Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht zusammen:
Absicherung: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden Dritter
Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche Verpflichtung
Absicherung: echte Vermögensschäden (finanzieller Nachteil) Dritter
Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
Die IT-Haftpflichtversicherung ist speziell geeignet für Freelancer, welche sich im IT-Bereich selbstständig gemacht haben - egal, ob hauptberuflich oder nebenberuflich. Exklusiv für Mitglieder von Malt bieten wir zusammen mit unserem Versicherungspartner Markel daher die IT-Haftpflicht zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis an mit 10 % Rabatt vom Versicherer.
Folgende Tätigkeiten profitieren von diesem Angebot:
Webdesigner
Webdeveloper
Informatiker
Programmierer
IT-Consultant (CRM/ERP/SAP)
EDV-Berater
SAP-Berater
Netzwerkentwickler
Java-Entwickler
Software-Ingenieur
IT-System-Elektroniker
BI-Consultant
Mit unserem Versicherungspartner haben wir die Leistungen der IT-Haftpflicht genau auf die Bedürfnisse von IT-Freelancern abgestimmt. Somit umfasst sie unterschiedliche Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Absicherung von Vermögensschäden
Absicherung von Personen- und Sachschäden inklusive Vermögensfolgeschäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken
Schutz bei Verletzung von Patentrechten bis zu 300.000 €
Absicherung bei Verlust des Zugriffs auf die eigene Website bis zu 25.000 € (zur Widererlangung und Freischalten des Zugriffs)
Rechtsschutz im Bereich Vergütung, Strafen und Insolvenzanfechtung
Absicherung von Reputationsschäden
Schutz auch bei Cyber- und Dateneigenschäden
Absicherung von Eigenschäden im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers
Absicherung bei Verlust von Arbeitsdokumenten oder der eigenen Domain
Absicherung von D&O-Außenhaftungsschäden
Deckung der Kosten bei Vertrauensschäden durch Mitarbeiter oder Betrug durch Dritte
Das Risiko, bei einem Kunden aus Versehen einen Schaden zu verursachen, wird häufig unterschätzt. Dabei sind IT-Freelancer besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Oft müssen unter Einhaltung knapper Deadlines technisch einwandfreie Arbeitsergebnisse geliefert werden, um die Anforderungen der Kunden zu erfüllen. Dabei lauern überall Risiken, die die Prozesse ins Stocken bringen können, zum Beispiel:
Programmierfehler und Installationsfehler
Beratungsfehler
Beschädigung der Hardware des Kunden
Personen- und Sachschäden, wenn Kunde z. B. in Büro des IT-Freelancers stolpert
Systemfehler und Fehler durch Serverausfall
Nicht-Einhalten von Terminen und Deadlines
Verletzung von Marken- und Urheberrechten
Fehler in der Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung
Schäden aus Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragte
Vertragsstrafe bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten (optional)
Ein IT-Freelancer soll für einen Mittelständer eine neues CRM-System (Customer Relationship Management) entwickeln. Bei der Implementierung der Software kommt es zu einem Systemfehler, der dazu führt, dass alle Kundendaten aus dem Vorjahr gelöscht werden. Ein Backup wurde nicht erstellt. Die verlorenen Daten müssen manuell nachgetragen werden und verursachen Mehrkosten in Höhe von 98.000 Euro. Der Softwareentwickler ist durch seine Haftpflicht geschützt.
Ein SAP-Berater arbeitet in den Räumlichkeiten seines Kunden. Aus Unachtsamkeit bleibt er an einem Schreibtisch hängen, dabei fällt ein Laptop zu Boden und bricht. Den beschädigten Bildschirm kann man nicht mehr reparieren. Der Freiberufler muss für den entstandenen Sachschaden aufkommen. Seine Versicherung übernimmt die Kosten in Höhe von 1200 Euro für eine Neuanschaffung.
Ein nebenberuflich selbstständig tätiger Webdeveloper entwickelt für ein junges Startup einen Online-Shop. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird bei vielen Artikeln angezeigt, dass sie ausverkauft sind. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen weniger Ware verkauft. Die Schlechtleistung des Webdevelopers führt so zu einem erheblichen finanziellen Schaden beim Kunden woraufhin dieser Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro fordert – die IT-Versicherung springt ein.
Jeder selbstständige IT-Freelancer mit Sitz in Deutschland kann bei uns eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Es spielt keine Rolle, ob die selbstständige Tätigkeit hauptberufliche oder nebenberuflich erfolgt. Auch greift der Versicherungsschutz weltweit (Achtung: Einschränkungen in USA und Kanada).
Unsere Versicherungsexperten kümmern sich im Beratungsgespräch, dass jeder IT-Freelancer von Malt automatisch die 10 % Rabatt erhält! Diese haben wir mit unserem Versicherungspartner Markel bereits für Malt-Freelancer exklusiv vereinbart.
Damit Sie beim Versicherungswechsel Ihrer IT-Haftpflicht immer auf der sicheren Seite stehen, gibt es folgende Punkte zu beachten:
Reguläre Kündigung
Um einen Versicherungswechsel vorzunehmen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag innerhalb der vorgegeben Fristen kündigen, sonst verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Die Laufzeit Ihres Vertrages können Sie entweder aus der Versicherungspolice entnehmen, oder bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Kündigung nach einem Schaden
Nach einem Schadensfall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Je nachdem welche Regelung Ihr Versicherungsanbieter festgelegt hat, kann dabei der Vertag entweder innerhalb eines Monats nach Schadenseintritt oder nach der Abwicklung des Schadensfalls fristlos gekündigt werden.
Kündigung nach Prämienerhöhung
Wenn die Beiträge Ihres Vertrags erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Tipp von Finanzchef24: Machen Sie sich den Versicherungswechsel einfach und kündigen Sie Ihre bestehende IT-Haftplicht bereits jetzt zum Vertragsablauf. Den neuen Vertrag lassen Sie mit dem Ende des ablaufenden Vertrages beginnen. Somit versäumen Sie keine Fristen und können sich auf einen lückenlosen Versicherungsschutz verlassen.
In der Regel besteht Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss. Es gibt keine Wartezeit. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch rückdatiert werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Sonderregelung und muss beim Versicherer separat vereinbart werden.
Alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:
Finanzchef24 ist Spezialist für die Absicherung von Selbstständigen und Unternehmern. Von unserer Erfahrung und Expertise profitieren bereits über 50.000 Kunden. Exklusiv für Malt-Freelancer im Bereich IT bieten wir zusammen mit unserem Versicherungspartner Markel 10 % Rabatt auf jede Haftpflichtversicherung.