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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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Ob Maler, Dachdecker oder Trockenbauer - als Selbstständiger im Baugewerbe benötigen Sie Gewerbeversicherungen, die den Anforderungen Ihrer individuellen Branche gerecht werden. Auf die folgenden Versicherungen sollten Sie nicht verzichten, wenn Sie im Baugewerbe arbeiten:
Die Betriebshaftpflicht gilt im Bereich der gewerblichen Versicherungen im Allgemeinen und im Baugewerbe im Speziellen als wichtigste Versicherung. Sie schützt Sie als Selbstständigen vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei Dritten verursachen. Im Bauhandwerk ist das Risiko eines Haftpflichtschadens nicht zu unterschätzen. Fehler am Bau können hohe Schadensummen nach sich ziehen. Insbesondere, wenn dabei Personen verletzt werden – beispielsweise wenn instabiles Mauerwerk einstürzt. Eine Betriebshaftpflicht sichert Sie gegen solche Schäden ab. Außerdem prüft sie die gegen Sie gestellten Ansprüche und wehrt diese im Zweifel (notfalls gerichtlich) ab.
Als Selbstständiger im Bauhauptgewerbe besitzen Sie häufig teure Arbeitsmaschinen. Dass diese einwandfrei funktionieren, ist essenziell für Ihren Geschäftserfolg. Deshalb ist es für Sie unerlässlich, Ihre Baumaschinen entsprechend abzusichern. Eine Maschinenbruchversicherung für das Baugewerbe übernimmt die Kosten für die Reparatur oder auch die Neuanschaffung beschädigter oder zerstörter Maschinen.
Wenn Sie eine eigene Werkstatt besitzen oder Büroräume für Verwaltungstätigkeiten angemietet haben, sollten Sie auf eine Inhaltsversicherung nicht verzichten. Diese schützt Ihr Inventar, wie Werkzeuge, Computer oder die Büroeinrichtung, falls dieses durch folgende Gefahren beschädigt oder zerstört wird: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl. Bei Bedarf kann die Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Diese greift, wenn Ihre Geschäftstätigkeit durch eine der oben genannten Gefahren temporär zum Erliegen kommt.