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Wasserschaden im Unternehmen

Welche Versicherung zahlt wann (und wann nicht)?

Wasserschaden im Unternehmen

03.02.2026 | Versicherungsratgeber | Christin Heinbücher

Stellen Sie sich vor: Es ist Montagmorgen, Sie betreten Ihr Geschäft oder Büro und planen schon die kommende Arbeitswoche. Doch schon beim Öffnen der Tür stockt Ihnen der Atem: Wasser tropft von der Decke, der Schreibtisch steht unter Wasser, der Computer ist durchnässt. Ein Albtraum für jeden Unternehmer!

Doch was tun Sie jetzt? Wer zahlt für diesen Schaden? Die Antwort darauf ist nicht immer einfach – und genau hier wird es wichtig, sich mit den richtigen Versicherungen auseinanderzusetzen.

1. Was war die Ursache?

Während Sie versuchen, das Wasser aufzuhalten, fragen Sie sich: Wie konnte das passieren?

  • Ein Rohrbruch? Vielleicht eine alte, poröse Leitung, die über Nacht geplatzt ist.
  • Starkregen? Haben die Wassermassen den Keller Ihres Lagers unter Wasser gesetzt?
  • Ein technischer Defekt? Vielleicht ist die Kaffeemaschine übergelaufen oder ein Gerät hat Wasser verloren.

So oder so: Der Schaden ist da – jetzt stellt sich die Frage, welche Versicherung zahlt.

2. Welche Versicherung zahlt wann?

Die Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung sichert die bauliche Substanz Ihres Firmengebäudes ab – also Wände, Böden, Decken, fest verbaute Installationen sowie Sanitär- und Heizungsanlagen. Sie greift, wenn ein Wasserschaden am Gebäude selbst entsteht, etwa durch ausgetretenes Leitungswasser.

Sie zahlt, wenn

  • ein Rohrbruch innerhalb der Wand zu einem Wasserschaden führt.

  • eine frostbedingte Leitungsbeschädigung das Mauerwerk durchfeuchtet.

  • Installationen wie Heizkörper oder Warmwasserleitungen undicht sind und Gebäudeteile beschädigen.

Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn

  • der Schaden durch Naturgewalten wie Starkregen, Rückstau oder Überschwemmungen verursacht wurde – dafür braucht es zusätzlich eine Elementarversicherung.

  • der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht, z. B. durch unterlassene Wartung.

  • das Gebäude leer steht und keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

Hinweis

Wichtig: Bei gemieteten Räumen liegt die Verantwortung für die Gebäudeversicherung in der Regel beim Vermieter. Als Mieter sind Sie vor allem für Inventar und Betriebsausfälle verantwortlich.

Die Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung – auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt – schützt das gesamte bewegliche Inventar Ihres Unternehmens. Dazu zählen Möbel, Computer, Maschinen, Waren, Vorräte und technische Geräte. Sie greift, wenn diese durch bestimmte Gefahren – wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm – beschädigt oder zerstört werden.

Sie zahlt, wenn

  • Ihre Büroausstattung bei einem Einbruchdiebstahl beschädigt wird.

  • elektronische Geräte durch einen Rohrbruch kaputtgehen.

  • Lagerbestände durch ein Feuer unbrauchbar werden.

Sie zahlt nicht, wenn

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit basiert, etwa durch unterlassene Instandhaltung.

  • der Wasserschaden durch ein nicht eingeschlossenes Risiko entsteht (z. B. Überschwemmungen ohne Elementarversicherung).

  • Schäden bereits vorhanden waren und nicht rechtzeitig behoben wurden.

Die Elementarversicherung

Nicht jeder Wasserschaden entsteht aus einer defekten Leitung – Naturgewalten wie Starkregen, Rückstau, Hochwasser oder Schneedruck können ebenso große Schäden anrichten. Die Standardversicherungen greifen hier nicht automatisch – dafür braucht es eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Inhaltsversicherung.

Sie zahlt, wenn

  • Ihr Betrieb durch Überschwemmungen oder Rückstau nach Starkregen überflutet wird.

  • durch Hochwasser oder Schmelzwasser Schäden an Gebäude oder Inventar entstehen.

  • Muren, Lawinen oder Schneedruck Ihr Firmengebäude beschädigen.

Sie zahlt nicht, wenn

  • der Schaden durch Leitungswasser entsteht (das ist Aufgabe der Gebäude- oder Inhaltsversicherung).

  • bauliche Mängel (z. B. undichte Fenster, fehlende Rückstauklappen) ursächlich sind und als grob fahrlässig gewertet werden.

  • die Police keine Elementargefahren enthält (dieser Schutz muss aktiv mitversichert werden).

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz BU-Versicherung) greift dann, wenn Ihr Unternehmen vorübergehend stillsteht, weil ein versicherter Sachschaden – wie ein Wasserschaden – die Geschäftstätigkeit unmöglich macht. Die Versicherung übernimmt dabei laufende Kosten wie Miete, Löhne und entgangene Gewinne. Die Betriebsunterbrechung können Sie als Baustein einer Inhaltsversicherung abschließen.

Sie zahlt, wenn

  • Ihr Betrieb durch einen Rohrbruch nicht weitergeführt werden kann.

  • das Geschäft wegen Trocknungsarbeiten und Renovierung für Tage oder Wochen schließen muss.

  • es durch den Ausfall zu Umsatzeinbußen kommt, obwohl Fixkosten weiterlaufen.

Sie zahlt nicht, wenn

  • der Schaden durch ein Risiko entstanden ist, das nicht in der zugrundeliegenden Sachversicherung (z. B. Inhaltsversicherung) enthalten ist.

  • der Betrieb auch trotz des Schadens in reduzierter Form fortgeführt werden könnte.

  • der Stillstand auf organisatorische Gründe zurückzuführen ist, z. B. weil Ersatzräume nicht genutzt werden.

Die Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen, wenn durch Ihre betriebliche Tätigkeit Dritte geschädigt werden – also Personen oder fremdes Eigentum. Bei einem Wasserschaden bedeutet das konkret: Wenn aus Ihrem Unternehmen Wasser austritt und andere Personen, Mietparteien oder Gebäude zu Schaden kommen, greift dieser Versicherungsschutz.

Sie zahlt, wenn

  • Wasser aus Ihrer Leitung dringt in benachbarte Büroräume und beschädigt fremdes Eigentum.

  • ein Kunde in Ihren Räumen durch eine feuchte Stelle stürzt und sich verletzt.

  • Ihr Unternehmen nachweislich verantwortlich für den entstandenen Wasserschaden bei einem Dritten ist.

Sie zahlt nicht, wenn

  • der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

  • interne Schäden an Ihrem eigenen Unternehmen oder Inventar entstanden sind – hierfür ist die Inhalts- oder Gebäudeversicherung zuständig.

  • Mietsachschäden nicht eingeschlossen sind (hier lohnt ein Blick in die Police!).

3. Was tun im Schadensfall? – So verhalten Sie sich richtig

Schnelles Handeln ist entscheidend!

  1. Wasserzufuhr stoppen:

    Drehen Sie sofort das Wasser ab.


  2. Schaden dokumentieren:

    Fotos machen, beschädigte Teile aufheben.


  3. Versicherung informieren:

    Melden Sie den Schaden so früh wie möglich.


  4. Schaden mindern:

    Entfernen Sie Wasser, trocknen Sie Räume und sichern Sie noch verwendbares Inventar.


4. Wie Sie einen Wasserschaden vorbeugen

Während Sie nun früh am Morgen in ihrem feuchten Büro stehen, kommt unweigerlich der Gedanke: „Hätte ich das verhindern können?“ Die Antwort lautet: In vielen Fällen ja. Denn mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren:

  • Leitungen & Geräte regelmäßig warten: So entdecken Sie Schäden, bevor es kritisch wird.
  • Leckageschutzsysteme nutzen: Diese smarten Geräte stoppen bei Lecks automatisch die Wasserzufuhr.
  • Abflüsse & Rückstauklappen prüfen: Damit bei Starkregen nichts ins Gebäude zurückdrückt.
  • Mitarbeiter informieren: Wenn sie wissen, wo der Haupthahn ist, können Sie im Notfall schnell reagieren.
  • Notfallplan bereithalten: Dieser sollte zudem wichtige Kontakte von Dienstleistern enthalten.

Fazit: Ein Wasserschaden lässt sich nicht immer verhindern – aber gut vorbereitet und mit der passenden Versicherung ruiniert er nicht gleich Ihr Geschäft.

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Eine wichtige Komponente für alle Gründer und Selbstständige ist die richtige Absicherung. Damit Sie nicht zum Versicherungsexperten werden müssen, bietet Finanzchef24 einen einfachen Versicherungsvergleich für die optimale Absicherung.

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