Marke anmelden in 8 Schritten & vor unerlaubter Verwendung schützen

Gastbeitrag von advocado

Marke anmelden in 8 Schritten & vor unerlaubter Verwendung schützen

27.06.2022 | Business

Eine Marke grenzt Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Wettbewerbern ab, schafft Vertrauen und sichert einen hohen Wiedererkennungswert. Kunden erwarten hinter einer starken Marke oft ein zuverlässigeres Produkt oder einen besseren Service als bei den Angeboten der Konkurrenz. Marken können daher nicht nur das Fundament für Erfolg in Marketing und Kommunikation, sondern der Grundpfeiler für den Geschäftserfolg eines Unternehmens sein.

1. Was spricht für die Anmeldung einer Marke?

Ob der Aufbau eines eigenen Labels oder starken Brands, die höhere Wertigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung und der Schutz vor unerlaubter Kopie oder Vervielfältigung – die Gründe für eine Markenanmeldung können vielfältig sein.

Wenn Sie sich die alleinigen Rechte an einer Marke sichern, können Sie allen anderen die Verwendung untersagen – oder gegen eine Lizenzgebühr erlauben. Nutzt jemand Ihre Marke ohne Genehmigung, haben Sie u. a. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen nachhaltigen Erfolg erzielen, kann eine Markenanmeldung also sinnvoll sein – doch was lässt sich überhaupt als Marke anmelden?

2. Welche Markenart ist die richtige?

Je nachdem, welche Art von Kreation Sie schützen lassen möchten, gibt es verschiedene Optionen:

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen wie Buchstaben, Ziffern und ausgewählten Sonderzeichen. Damit lassen sich Slogans oder Personennamen schützen (beispielsweise Dr. Oetker).

Bildmarke

Mit einer Bildmarke lassen sich Bilder ohne Schriftanteil wie Abbildungen, Symbole, Piktogramme oder Logos schützen (beispielsweise der angebissene Apfel von Apple).

Wort-Bild-Marke

Eine Wort-Bildmarke kombiniert, wie der Name schon sagt, Wort- und Bildelemente (beispielsweise das Logo des WWF mit Panda und Schriftzug).

Auch dreidimensionale Marken sind möglich: Ein bekanntes Beispiel ist die Coca-Cola-Glasflasche. Sogar Farben wie das Magenta der Telekom und Geräusche wie das Brüllen des MGM-Löwen lassen sich als Farb- bzw. Klangmarken schützen.

Für die Anmeldung müssen Sie allerdings sicherstellen, dass die Marke in Ihrer Branche einzigartig ist. Bei zu starker Ähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke liegt ein Schutzhindernis vor – eine Marke lässt sich dann nicht anmelden.

3. Wie melde ich eine Marke an?

Eine Marke melden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Wie bei so vielen Dingen kann auch hier eine gute Vorbereitung Zeit und Geld sparen.

Eine Marke können Sie in 8 Schritten anmelden:

1. Markenrecherche durchführen

Eine umfangreiche Markenrecherche nach identischen oder ähnlichen Marken vor der Anmeldung beim DPMA stellt sicher, dass sich Slogan, Logo und Co. als Marke schützen lassen – und die von Ihnen präferierte Marke für die gewünschten Waren- und Dienstleistungsklassen verfügbar ist.

Die Recherche muss so umfassend und erschöpfend sein, dass vor der Anmeldung der Marke zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass die präferierte Marke bestehende Markennamen verletzt oder Schutzhindernisse einer erfolgreichen Anmeldung entgegenstehen.

(Dr. Michael Metzner, advocado Partner-Anwalt für Markenrecht)

Hilfe holen lohnt sich

Aufgrund des Umfangs einer Markenrecherche kann sich fachkundige Hilfe lohnen. Diese finden Sie zum Beispiel direkt beim DPMA oder bei einem Anwalt für Markenrecht.

2. Waren- und Dienstleistungsklassen wählen

Sind Sie sich sicher, dass es Ihre Wunschmarke noch nicht gibt, können Sie die Anmeldung vorbereiten.

Jede Marke lässt sich für verschiedene Dienstleistungs- und Warenklassen anmelden (sogenannte Nizza-Klassifikation). Insgesamt gibt es 45 verschiedene Klassen wie z. B. chemische Erzeugnisse, Bekleidung und Werkzeuge.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung genau überlegen, für welche Klassen Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen. Denn der Markenschutz gilt nur für diese eingetragenen Klassen.

3. Antragsformular einreichen

Jetzt können Sie den Anmelde-Antrag online ausfüllen und beim DPMA einreichen.

4. Gebühren begleichen

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung des DPMA. Im Anschluss haben Sie 3 Monate Zeit für die Begleichung der Anmeldegebühren in Höhe von 290 Euro.

5. Marke wird offengelegt

Sobald Sie die Anmeldegebühren bezahlt haben, legt das DPMA die Marke offen. Sie kann nun von Dritten im Informationssystem eingesehen werden.

6. DPMA prüft die Marke

Erst jetzt erfolgt die Prüfung der Marke durch das DPMA. Innerhalb von 3 Monaten kontrolliert das Amt, ob Schutzhindernisse oder formale Fehler im Antrag vorliegen.

Ob eine gleiche oder ähnliche Marke bereits eingetragen ist, prüft das DPMA allerdings nicht – das ist Ihre Aufgabe.

7. DPMA trägt die Marke ins Markenregister ein

Nach erfolgreicher Prüfung trägt das DPMA die Marke ins Markenregister ein und gibt sie im Markenblatt des DPMA bekannt.

Verletzt Ihre Marke ältere Markenrechte, dürfen Dritte innerhalb von 3 Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.

8. Marke ist erfolgreich angemeldet

Erhebt niemand Widerspruch gegen die Marke, ist sie erfolgreich für die nächsten 10 Jahre geschützt. Sie können die Schutzdauer beliebig oft verlängern.

Nutzt jemand Ihre Marke nun ohne Erlaubnis, können Sie den Verwender z. B. kostenpflichtig abmahnen und ihm die weitere Verwendung zu untersagen – denn nur Sie allein haben die Nutzungsrechte.

4. Was kostet eine Markenanmeldung?

Was eine Markenanmeldung kostet, hängt ganz davon ab, ob Sie diese alleine beantragen oder Unterstützung dafür möchten.

Eine professionelle Markenrecherche vom Anwalt kann für eine nationale Marke zwischen 150 und 500 Euro kosten – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Soll der Anwalt die Markenanmeldung übernehmen, entstehen für deren Vorbereitung und Durchführung inklusive Beratung noch einmal Kosten von ungefähr 150 bis 200 Euro.

Für die Anmeldung ist nicht zwingend ein Anwalt notwendig – allerdings kann die umfassende Recherche oder die Auswahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für juristische Laien sehr kompliziert sein und zu Fehlern bei der Anmeldung führen.

(Dr. Michael Metzner, advocado Partner-Anwalt für Markenrecht)

Melden Sie ohne fachkundige Unterstützung eine Marke an, entfallen die Kosten für die Markenrecherche und einen Anwalt. Dann sind nur die Gebühren beim DPMA in Höhe von 290 Euro zu bezahlen. Hier sind bereits 3 Nizza-Klassen enthalten. Jede zusätzliche Klasse kostet jeweils 100 Euro.