
Die wichtigsten Leistungseinschlüsse in der IT-Haftpflicht
Als Selbstständiger in der IT-Branche wird Ihnen der Abschluss einer IT-Haftpflicht dringend ans Herz gelegt. Doch IT-Haftpflicht ist nicht gleich IT-Haftpflicht. Im nachfolgenden Artikel können Sie sich anhand diverser Beispiele aus der Praxis über wichtige Leistungseinschlüsse informieren, die Ihr Versicherungsschutz unbedingt enthalten sollte.

Exkurs: die IT-Haftpflicht in aller Kürze
Die IT-Haftpflicht umfasst die Leistungen einer Berufshaftpflicht, die speziell auf Ihre Bedürfnisse als IT-Dienstleister angepasst sind. In ihren Grundzügen versichert sie reine Vermögensschäden, die Sie bei Ihrem Auftraggeber im Rahmen Ihrer IT-Tätigkeiten verursachen. Auf Wunsch können die Leistungen um die der Betriebshaftpflicht erweitert werden, so dass Sie auch bei Personen- und Sachschäden geschützt sind.
1. Basis-Schutz für selbstständige IT-Dienstleister
Folgende Leistungen sind in der Regel in jedem Haftpflicht-Tarif für ITler enthalten:
Schäden innerhalb der Nachmeldefrist
Beispiel: Sie sind unzufrieden und kündigen Ihren Versicherungsvertrag. Noch bevor der Vertrag endet, implementieren Sie eine Software fehlerhaft, wodurch Ihrem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entsteht. Konfrontiert dieser Sie innerhalb der versicherten Nachmeldefrist, leistet Ihr alter Versicherer.
Umsatz-/Gewinnausfall beim Auftraggeber
Beispiel: Beim Einspielen eines System-Updates passiert Ihnen ein Fehler. Dadurch wird der Online-Shop Ihres Kunden lahm gelegt und ist für mehrere Tage nicht zu erreichen. Die Folge: hohe Umsatzeinbußen für Ihren Kunden.
Beschädigung und Löschung fremder Daten
Beispiel: Während Sie an einem IT-Projekt Ihres Auftraggebers arbeiten, löschen Sie versehentlich firmeneigene Daten der letzten Jahre. Das Back-up, das zuvor erstellt wurde, ist leider unbrauchbar. Sämtliche Daten müssen manuell wieder in das System eingepflegt werden. Das verursacht Ihrem Auftraggeber zusätzlich hohe Kosten.
2. Besondere Leistungseinschlüsse für IT-Dienstleister
Die nachfolgenden Leistungen sind nicht in allen Versicherungstarifen eingeschlossen, sind Ihnen als selbstständigem IT-Spezialisten jedoch dringend zu empfehlen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz deshalb dahingehend oder fragen Sie konkret nach, ob diese Leistungen im Tarif abgedeckt sind.
Subsidiäre Rückwärtsversicherung
Beispiel: Vor drei Jahren haben Sie eine fehlerhafte Software implementiert. Allerdings entdeckt Ihr damaliger Auftraggeber den Schaden erst jetzt. Zu dieser Zeit waren Sie noch bei einem anderen Versicherer versichert und hatten eine Nachhaftungsfrist von 2 Jahren vereinbart. Deshalb muss Ihr vorheriger Versicherer nicht zahlen. Durch die subsidiäre Rückwärtsversicherung übernimmt Ihr aktueller Versicherer die Schadensregulierung.
Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
Beispiel: Sie erstellen die Website für ein Unternehmen. Dafür verwenden Sie ein Bild aus der Google-Suche. Der Eigentümer des Bildes reicht aufgrund der Urheberrechtsverletzung Klage ein.
Die wichtigsten Leistungseinschlüsse auf einen Blick
Sollten Sie Fragen haben oder sich zu den Leistungen der IT-Haftpflicht beraten lassen möchten, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über unsere kostenfreie Rufnummer 0800 24 24 7890800 24 24 789.
Tipp von Finanzchef24: Umfassender Gewerbeschutz für selbstständige IT-Dienstleister
Neben den oben genannten Leistungen sollten Sie sich auch um folgenden Versicherungsschutz bemühen:
Sichern Sie Ihr IT-Equipment ab. Sollte beispielsweise ein Feuer ausbrechen bei Ihnen eingebrochen werden, übernimmt eine Inhaltsversicherung inklusive Elektronikversicherung die entstandenen Kosten.
Um sich gegen finanzielle Schäden durch Hackerangriffe abzusichern, sollten Sie eine Cyber-Versicherung abschließen. Sie deckt sowohl Haftpflichtschäden bei Ihrem Auftraggeber, als auch Ihre Eigenschäden ab.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 16.04.2018