
Die wichtigsten Leistungseinschlüsse in der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt sind Sie zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Bei der Wahl des Tarifs sollten Sie darauf achten, dass bestimmte Leistungsmerkmale eingeschlossen sind. Informieren Sie sich im nachfolgenden Artikel über die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Rechtsanwälte.

Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte versichert sogenannte „echte Vermögensschäden“. Darunter versteht man rein finanzielle Schäden, die Sie als Rechtsanwalt im Zuge Ihrer Tätigkeit bei Ihren Mandanten schuldhaft verursachen.
1. Basis-Schutz für Rechtsanwälte
Die verschiedenen Berufshaftpflicht-Tarife für Rechtsanwälte unterscheiden sich nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen. Den folgenden Basis-Schutz bietet in der Regel jeder Versicherer an:
Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
Die Beratung gehört zu Ihren Kerntätigkeiten als Rechtsanwalt. Wenn Ihnen im Zuge dessen ein Fehler passiert, kann das hohe finanzielle Schäden für Ihren Mandanten nach sich ziehen. Und Sie werden dafür haftbar gemacht.
Beispiel: Sie sind mit der Prüfung eines Vertrags beauftragt, in dem Sie einige nichtige Klauseln erkennen. Deshalb raten Sie Ihrem Mandanten, den Vertrag anzufechten. Sie versäumen es jedoch, ihn ausreichend über die Prozessrisiken aufzuklären. Prompt passiert es: Der Prozess geht verloren. Ihr Mandant wirft Ihnen mangelnde Aufklärung vor und verlangt von Ihnen die Übernahme seiner Prozesskosten.
Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Dokumentation
Auch die Arbeit mit Dokumenten gehört selbstverständlich zu Ihrem Tagesgeschäft als Rechtsanwalt. Fehler in der Dokumentation können hier ebenso hohe Kosten verursachen.
Beispiel: Sie setzen für Ihren Mandanten einen Vertrag auf und fügen einen falschen Paragraphen ein. Der Vertrag wird daraufhin von der Gegenseite erfolgreich angefochten. Ihr Mandant verliert viel Geld und zieht Sie dafür zur Verantwortung.
Sachschäden an Schriftstücken oder Akten
Ein Sachschaden lässt sich manchmal nicht vermeiden, wie das nachfolgende Szenario verdeutlicht.
Beispiel: Versehentlich verschütten Sie Ihren Kaffee und verunreinigen dabei ein beglaubigtes Schriftstück. Leider ist es danach unbrauchbar und muss neu ausgestellt werden. Ihr Mandant erwartet, dass Sie die Kosten dafür übernehmen.
2. Leistungseinschlüsse für Rechtsanwälte, die nicht im Basis-Schutz enthalten, aber ausdrücklich zu empfehlen sind
Folgende Risiken sind nicht in allen Tarifoptionen abgedeckt. Achten Sie deshalb ausdrücklich auf diese zwei Leistungseinschlüsse und fragen Sie im Zweifel konkret nach, ob sie im Versicherungsschutz enthalten sind.
Reputationsschäden infolge eines versicherten Schadens
Erleiden Sie selbst einen Reputationsschaden, kann das Ihr Geschäft deutlich beeinträchtigen. Deshalb sollte diese Leistung unbedingt im Versicherungsschutz enthalten sein. Wichtig bei diesem Leistungseinschluss sind zwei Voraussetzungen für die Zahlung durch den Versicherer:
- Der Reputationsschaden muss die Folge eines vorangegangenen versicherten Schaden sein.
- Im Schadensfall sind Sie zur Rücksprache mit dem Versicherer verpflichtet, bevor die Leistung erfolgen kann.
Ein Beispiel: Sie betreuen einen prominenten Mandanten. Leider unterläuft Ihnen ein Beratungsfehler, der einen deutlichen finanziellen Schaden zur Folge hat. Ihr Mandant ist darüber sehr verärgert und veröffentlicht vermehrt negative Äußerungen. Neben Schadenersatzforderungen droht Ihnen zudem ein erheblicher Imageschaden.
Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
Als Anwalt sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch, wenn nicht absichtlich, kann es passieren, dass vertrauliche Informationen nach außen dringen.
Ein Beispiel: Sie sind mit der Beratung eines Kunden beauftragt, der kurz vor der Einführung eines neuen Produkts steht. Dadurch haben Sie Einblick in vertrauliche Informationen. Als Sie Ihre Sekretärin mit dem Versenden einer wichtigen E-Mail beauftragen, klickt diese aus Versehen einen falschen Adressaten an. Dadurch gelangen Informationen nach außen. Für den Schaden Ihres Kunden werden Sie haftbar gemacht.
Die wichtigsten Leistungseinschlüsse auf einen Blick
Sollten Sie Fragen haben, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gern weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder über unsere kostenfreie Rufnummer 0800 24 24 7890800 24 24 789.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 16.04.2018