
Versicherungsbedingungen: die Begriffe im Vertrag Ihrer Gewerbehaftpflicht einfach erklärt
Die Bedingungen eines Versicherungsvertrags sind unverzichtbar, sowohl für den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer. Denn sie regeln im Schadensfall den Umfang der Hilfeleistung. Oftmals sind die Versicherungsbedingungen aber komplex beschrieben und ohne entsprechendes Fachwissen nur schwer zu verstehen. Nachfolgend finden Sie die Begriffe erläutert, die am häufigsten im Bedingungswerk einer gewerblichen Haftpflichtversicherung enthalten sind.

Abtretungsverbot
Wenn der Versicherte die Zahlung eines Schadens von seinem Versicherer erhält, den er verursacht hat, darf das Geld ausschließlich:
- an den Geschädigten gehen
- nur für die Bezahlung des Schadens verwendet werden
Dieses Geld darf nicht verpfändet werden. Das heißt: Wenn die Vereinbarung Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung so lautet, dass Sie als Versicherter die Schadenszahlung von Ihrer Versicherung erhalten, um den Schaden beim Geschädigten zu bezahlen, dann gilt das Abtretungsverbot an andere Parteien (Pfändung, Schuldner).
Beitragsregulierung
Unter dem Begriff Beitragsregulierung wird die Anpassung des Versicherungsbeitrags verstanden. Ihr Versicherer wird Sie in regelmäßigen Abständen fragen, ob sich Ihr Versicherungsrisiko verändert hat. Sie haben nach Erhalt der Änderungsaufforderung einen Monat Zeit, die notwendigen Angaben hierfür einzureichen. Hat sich Ihr Risiko verändert (z. B. durch eine gestiegene Anzahl an Mitarbeitern), darf der Versicherer Ihren Beitrag danach anpassen. Entsprechen Ihre Angaben nicht der Wahrheit, darf Ihr Versicherer eine Vertragsstrafe verhängen.
Sobald Ihnen ein neues Risiko bekannt ist, haben Sie dies unverzüglich dem Versicherer zu melden – spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden (siehe auch: Vorsorge-Versicherung).
Pauschalierter Schadensersatz
Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.
Serienschaden
Treten mehrere Schadensfälle ein und beruhen diese entweder
- auf derselben Ursache oder
- stehen in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang,
spricht man von einem Serienschaden. Dieser wird von der Versicherung als ein Versicherungsfall angesehen.
Vollmacht des Versicherers
Damit Ihr Versicherer entsprechend Ihres Bedarfs leisten kann, benötigt er eine Vollmacht, in Ihrem Namen handeln zu können. Diese erteilen Sie automatisch mit Unterzeichnung des Versicherungsvertrags. Sie gilt für folgende Szenarien:
- Ein Schaden wird reguliert und Ihr Versicherer muss in Ihrem Namen Erklärungen abgeben.
- Der Versicherer führt in Ihrem Namen die Abwehr einer Schadensersatzklage durch.
- Im Falle eines Rechtsstreits führt der Versicherer den Prozess in Ihrem Namen.
Vorsorge-Versicherung
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und alle Betriebsrisiken ordnungsgemäß angegeben. Ein halbes Jahr später kommen aufgrund neuer Tätigkeitszweige in Ihrer Firma auch neue Risiken hinzu, die umgehend einen Schadensfall eintreten lassen. Eigentlich ist dieser Schaden nicht versichert, da nur die bis dato angegebenen Risiken im Versicherungsschutz enthalten sind. Ein Beispiel: Sie sind als selbstständiger Hausmeister tätig. Nach einem halben Jahr nehmen Sie Winterdienst-Tätigkeiten in Ihren Aufgabenbereich auf.
Der Begriff Vorsorge-Versicherung in den Versicherungsbedingungen garantiert Ihnen, dass das neue Risiko ebenfalls versichert ist. Aber: Sie müssen dem Versicherer das neue Risiko innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden melden. Die Vorsorge-Versicherung ist an diese Bedingung gekoppelt! Schäden, die innerhalb dieses Monats entstehen, sind versichert. Halten Sie die Frist nicht ein, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend für diesen Monat und Sie müssen für den Schaden selbst aufkommen.
Service von Finanzchef24: Beratung durch unsere Versicherungsexperten
Haben Sie noch Fragen oder sind Ihnen andere Bereiche Ihrer Versicherungsbedingungen unklar, dann helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne weiter. Rufen Sie uns dazu einfach unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 24 24 7890800 24 24 789 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@finanzchef24.de.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 10.08.2018