
Sturmschäden: Welche Gewerbeversicherung zahlt?
In den letzten Jahren ist die Häufigkeit von heftigen Unwettern merklich angestiegen. Gerade erst wurde Bayern von einem schweren Orkan inklusive Golfball-großen Hagelkörnern heimgesucht, der immense Schäden verursachte. Im vergangenen Jahr lag die durch Stürme verursachte Schadenhöhe bei 2,7 Millionen Euro. Doch wer kommt für diese immensen Kosten auf? Wir erklären Ihnen, welche Gewerbeversicherung welche Schäden bezahlt und wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten.

Versicherungsschutz bei Sturmschäden: Wann ist ein Sturm ein Sturm?
In der Versicherungswirtschaft ist genau festgelegt, wann ein Sturm als solcher klassifiziert wird und dementsprechend, wann die jeweilige Gewerbeversicherung für Schäden aufkommt. Dafür muss er mindestens Windstärke acht erreichen, was eine Geschwindigkeit gemäß der Beaufort-Skala von mindestens 62 km/h bedeutet. Bei Geschwindigkeiten, die darunter liegen, spricht man von einem (starken) Wind.
Gewerbliche Gebäudeversicherung: wenn Ihr Betriebsgebäude Schaden nimmt
Wird das Gebäude Ihres Betriebs oder Unternehmen beschädigt, zahlt die gewerbliche Gebäudeversicherung. Neben dem Gebäudegerüst, Mauern und Dach sind auch sämtliche Einbauten, wie Fenster und Türen versichert – also alles, was mit dem Gebäude fest verbaut ist.
Wichtig: Bei Überschwemmungsschäden – etwa, wenn Ihr Keller oder Ihre Betriebsräume durch heftige Regenfälle überflutet wurden – zahlt die gewerbliche Gebäudeversicherung nur, wenn Elementarschäden eingeschlossen sind. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn Sie diesen Baustein zusätzlich abschließen.
Inhaltsversicherung: wenn Ihr Inventar beschädigt wird
Alle beweglichen Gegenstände Ihres Betriebs sind über die Geschäftsversicherung versichert. Das können beispielsweise Möbel, technische Geräte und Werkzeuge, aber auch Waren und Vorräte sein. Möchten Sie Daten und Programme auf Computern umfassend absichern, sollten Sie die gewerbliche Inhaltsversicherung um eine Elektronikversicherung erweitern.
Teilkasko-Versicherung: für den Schadensfall an Ihrem gewerblich genutzten Fahrzeug
Sturmschäden an Ihrem gewerblichen Fahrzeug werden von der Kfz-Teilkaskoversicherung beziehungsweise LKW-Teilkaskoversicherung übernommen. Je nachdem, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben oder nicht, müssen Sie einen Teil des Schadens selbst bezahlen.
Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?
Zunächst sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Dann sollten Sie alle Schäden fotografieren und eine Liste mit beschädigten oder zerstörten Gegenständen erstellen. Seien Sie dabei so genau wie möglich. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherer, um den Schadensfall zu melden. Darüber hinaus haben Sie eine sogenannte Schadensminderungspflicht (§ 254 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Das bedeutet, dass Sie versuchen müssen, den Schaden so gut wie möglich einzudämmen. Beispielsweise müssen Sie beschädigte Fenster so abdichten, dass kein weiteres Regenwasser eindringen kann. Wenn Sie das unterlassen, tragen Sie eine Mitschuld am Schaden und der Versicherer kann unter Umständen die Leistungen mindern.
Autorin: Cynthia Henrich, 11.06.2019