
Gewerbliche Allmählichkeitsschäden mit der Betriebshaftpflicht absichern
Ein gewerblicher Allmählichkeitsschaden ist die Folge eines länger nicht entdeckten Schadens und kann für den Verursacher sehr teuer werden. Darum ist es wichtig, für die richtige Absicherung zu sorgen. Denn ohne entsprechenden Schutz muss im schlimmsten Fall mit dem Privatvermögen gehaftet werden.

Was sind gewerbliche Allmählichkeitsschäden?
Unter gewerblichen Allmählichkeitsschäden versteht man Schäden, die erst nach und nach – sprich allmählich – auftreten. Gerade Selbstständige im Handwerk sehen sich häufig mit so einem Schaden konfrontiert. Ursachen dafür sind Einwirkungen von Dämpfen, Gasen, Temperatur oder Feuchtigkeit, zum Beispiel in Form von Niederschlägen. Das können Schäden an fremdem Eigentum, Vermögens- oder auch Personenschäden sein. Damit die Firmenversicherung den Schaden übernimmt, muss nachgewiesen sein, dass der Versicherungsnehmer dafür verantwortlich ist.
Wann wird ein gewerblicher Allmählichkeitsschaden von der Versicherung übernommen?
Damit die Betriebshaftpflicht die Kosten übernimmt, ist es wichtig, dass das Geschehen, das dem gewerblichen Allmählichkeitsschaden zugrunde liegt, durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Folgendes Beispiel verdeutlicht die Sachlage:
- Ein Installateur macht einen Fehler bei der Verlegung eines Rohres. Die Dichtung, die er eingebaut hat, ist nicht richtig befestigt. Nach und nach tritt in kleinen Mengen Wasser aus. Nach einigen Jahren bemerkt der Eigentümer einen Wasserfleck am Gemäuer. Die Badezimmerwand muss eingerissen werden. Dort zeigt sich das ganze Ausmaß des Wasserschadens. Teile der Wand sind bereits angeschimmelt und auch benachbarte Wände sind durch die andauernde Feuchtigkeit porös geworden. Der Installateur muss für den Schaden aufkommen. Ohne eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die auch für gewerbliche Allmählichkeitsschäden aufkommt, ist seine Existenz gefährdet.
Unbedingt Versicherungsschutz prüfen
Ein verschuldeter Allmählichkeitsschaden kann einen Unternehmer teuer zu stehen kommen und ohne den richtigen Versicherungsschutz seine Existenz gefährden. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass die betriebliche Haftpflichtversicherung diese Schäden mit einschließt. In der Praxis ist das nicht immer der Fall. Gerade, wenn schon jahrelang ein Versicherungsvertrag besteht, ist es ratsam, die Konditionen zu prüfen und den Vertrag gegebenenfalls auf die aktuell gültigen Bedingungen umzustellen. Denn erst seit 2008 sehen die ‚Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)‘, die in der Regel Vertragsgegenstand jeder betrieblichen Haftpflicht in Deutschland sind, keinen Ausschluss mehr für Allmählichkeitsschäden vor.
Gerne überprüfen wir von Finanzchef24 Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Sollten wir Lücken identifizieren oder günstigere Angebote finden, optimieren wir auf Ihren Wunsch hin Ihre Gewerbeversicherung. Bei Bedarf helfen wir beim Wechsel Ihrer Gewerbeversicherung und übernehmen die Kündigung Ihres Altvertrags.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 01.02.2019