Unterversicherung: Teure Fehleinschätzung bei Hausrat- und Inventar­versicherungen

Oft begehen Kunden einen entscheidenden Fehler, wenn sie eine Inventarversicherung (im gewerblichen Bereich) oder eine Hausratversicherung (im Privatbereich) abschließen: Sie setzen die Versicherungssumme zu niedrig an und riskieren so eine Unterversicherung. Das bedeutet: Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nicht komplett. Informieren Sie sich hier, wie Sie eine Unterversicherung vermeiden können.

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1. Was bedeutet Unterversicherung?

Eine Unterversicherung besteht dann, wenn der Wert der versicherten Einrichtungsgegenstände die vereinbarte Versicherungssumme im Versicherungsvertrag übersteigt. Das kann zum einen dadurch entstehen, dass von vornherein ein zu niedriger Betrag festgesetzt ist. Zum anderen kommt es häufig vor, dass der Wert des Betriebsinventars beziehungsweise der Wohnungseinrichtung im Laufe der Zeit ansteigt. Welches Problem eine Unterversicherung darstellt, findet der Versicherte meist erst im konkreten Schadensfall heraus.

Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Dies gilt auch für Ihre Versicherungen. Damit es gar nicht erst zu den angesprochenen Problemen kommt, sollten Sie regelmäßig prüfen ob eine Unterversicherung vorliegt und gegebenenfalls handeln.

2. Unterversicherung: Kürzung der Entschädigung

Stellen Sie sich also vor, Sie haben einen Leitungswasserschaden in Ihren Büroräumen. Ihre Einrichtung wird dabei teilweise zerstört. Im Zuge der Schadensmeldung stellt der Versicherer jedoch fest, dass die Versicherungssumme Ihrer Inhaltsversicherung niedriger ist als der Wert der versicherten Einrichtung. Die Folge: Sie bekommen nicht den vollen Schaden ersetzt. Der Versicherer leistet nur anteilig Entschädigung – und zwar entsprechend des Prozentsatzes der Unterversicherung.

Rechenbeispiel: Wenn ein Gutachter feststellt, dass Sie eine Einrichtung im Wert von 100.000 Euro besitzen, Sie aber Ihre Versicherungssumme nur auf 50.000 Euro festgesetzt haben, dann sind Sie zu 50 Prozent unterversichert. Wenn nun ein Schadenswert von 30.000 Euro vorliegt – beispielsweise aufgrund eines Einbruchdiebstahls, hat dies zur Folge, dass der Versicherer Ihnen nur 50 Prozent – also 15.000 Euro – erstatten muss. Für die restlichen 15.000 Euro müssten Sie selbst aufkommen. Dies gilt für die Inventar- wie für die private Hausratversicherung.

Folgende Formel zur Berechnung der Unterversicherung sollten Sie sich merken:

Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigung

3. So vermeiden Sie eine Unterversicherung

Im Laufe der Zeit verändert sich unter Umständen der Wert Ihres versicherten Inventars. So kaufen Sie beispielsweise bei Bedarf neue Möbel, EDV-Geräte oder Maschinen. Im Zuge dessen sollten Sie es nicht versäumen, den Wert Ihrer Gesamtausstattung mit der Versicherungssumme Ihrer Inhaltsversicherung (beziehungsweise Hausratversicherung) abzugleichen, um das Risiko der Unterversicherung zu verhindern. Idealerweise schlagen Sie bereits bei Abschluss der Versicherung einen Puffer von etwa 10 Prozent auf die Versicherungssumme auf. Dadurch wird eine Unterversicherung bis zu einer bestimmten Grenze vermieden.

Hinweis: Möglichkeit der Überversicherung!

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, Ihren Versicherungsbedarf regelmäßig zu überprüfen. Neben dem Risiko der Unterversicherung kann es auch vorkommen, dass Sie überversichert sind und höhere Beiträge als nötig bezahlen. Vergleichen Sie deshalb regelmäßig verschiedene Versicherer, um den optimalen Tarif für Sie zu finden. Gern helfen wir Ihnen auch persönlich dabei. Kontaktieren Sie unsere Versicherungsexperten unter der kostenlosen Telefonnummer 089 716 772 999 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 06.03.2018