Veranstalter­haftpflicht: So sichern Sie Veranstaltungen richtig ab

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung oder ein Event ausrichten möchten, sollten Sie dieses entsprechend versichern. Denn: Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während Ihrer Festivität entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft. Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste zur Veranstalterhaftpflicht.

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1. Wann und wen schützt die Veranstalterhaftpflicht?

Gerade bei Personenschäden sind die Kosten oft extrem hoch. Aus diesem Grund ist eine Veranstalterhaftpflicht selbst für kleinere Vereins- oder Dorffeste sinnvoll, ebenso wie für Flohmärkte, größere Privatveranstaltungen und Public Viewing. Häufig ist Veranstaltungshaftpflicht sogar Voraussetzung dafür, dass Sie eine Event-Location mieten dürfen.

Die richtige Haftpflichtversicherung für Ihre Veranstaltung dämmt Ihr finanzielles Risiko als verantwortlichen Eventmanager ein. Die Veranstaltungshaftpflicht schützt jedoch nicht nur Sie selbst, sondern auch alle Hilfskräfte, die Sie engagieren, um die Veranstaltung durchzuführen und zu überwachen.

Konkrete Beispiele aus der Praxis:

Fallender Scheinwerfer: Bei einem Open-Air-Festival löst sich ein Bühnenscheinwerfer aus seiner Befestigung und stürzt in eine Menschenmenge. Zwei Besucher werden bei diesem Unfall schwer verletzt. Die Veranstalterhaftpflicht des Ausrichters kommt anschließend für die Behandlungskosten der Besucher sowie für ein angemessenes Schmerzensgeld auf.

Wertvolle Gitarre: Der Mitarbeiter eines Konzertveranstalters stolpert beim Bühnenaufbau über ein Tonkabel und beschädigt bei seinem Sturz eine wertvolle E-Gitarre des Künstlers. Der Künstler richtet Haftpflichtansprüche an den Veranstalter. Dessen Veranstaltungs-haftpflichtversicherung begleicht die Kosten für die Reparatur der E-Gitarre.

2. Was ist bei der Veranstalterhaftpflicht versichert?

Die Veranstalterhaftpflicht wird aktiv, sobald bei Ihrer versicherten Veranstaltung Personen- und/oder Sachschäden entstehen. Sie müssen nicht selbst für den Schadensersatz aufkommen, sondern die Versicherung begleicht die Kosten für die entstandenen Schäden. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt sie diese für Sie ab. Auch die hierbei entstehenden Kosten – bis hin zu den Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – werden im Normalfall von der Veranstaltungshaftpflicht übernommen. Maximal jedoch bis zu der vereinbarten Versicherungssumme, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren.

In vielen Fällen umfasst die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht nur die eigentliche Veranstaltung, sondern auch Vor- und Nacharbeiten (zum Beispiel den Auf- und Abbau).

Hinweis: Ergänzender Schutz zur Veranstalterhaftpflicht

Benötigen Sie für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, dann ist der Abschluss einer Elektronikversicherung ratsam. Sie übernimmt die Reparatur der beschädigten Geräte und ersetzt Ihnen diese gegebenenfalls zum Neuwert.

3. Versicherungssumme und Kosten bei der Veranstalterhaftpflicht

Die Deckungssumme wird bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Normalfall separat für Personen- und Sachschäden bestimmt. Da Haftpflichtansprüche gerade bei Personenschäden häufig in die Millionen gehen, empfiehlt Ihnen Finanzchef24, dass Sie einen Mindestschutz von drei Millionen Euro vereinbaren.

Die für die Veranstalterhaftpflicht anfallenden Kosten richten sich nach verschiedenen Faktoren wie beispielsweise:

  • der Art der Veranstaltung
  • dem Veranstaltungsort (draußen oder drinnen)
  • der Anzahl der Besucher
  • verschiedenen Besonderheiten (Gibt es zum Beispiel ein Feuerwerk?)

Entscheidend für den Beitrag ist auch, ob Sie zusätzliche Bausteine wie zum Beispiel eine Absicherung gegen Umweltschäden oder eine Veranstaltungsausfallversicherung in den Versicherungsschutz aufnehmen möchten.

Autorinnen: Christina Landauer, Cynthia Henrich, Stand 03.05.2018