Ob Kundenbesuch oder Dienstreise: Oftmals nutzen Selbstständige ihr Privatfahrzeug auch für geschäftliche Zwecke. Wichtig ist dann, dass Sie die gewerbliche Nutzung beim Versicherer angeben. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz für Ihren Privatwagen wirksam ist und im Schadensfall greift. Alles Wichtige zur Kfz-Versicherung sowie zur steuerlichen Behandlung von teils gewerblich genutzten PKWs erfahren Sie nachfolgend.
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Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben und Voraussetzung, wenn Sie Ihren Wagen bei der Zulassungsbehörde anmelden. Nur mit einer Haftpflicht dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie dient zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, wenn durch Ihr Verschulden ein Unfall geschieht und Personen verletzt oder andere Fahrzeuge beschädigt werden. Zudem schützt die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeughalter vor hohen Schadensersatzansprüchen. Ohne Versicherung hingegen müssen Sie für Schmerzensgeld und Schadenersatz mit Ihrem Privatvermögen aufkommen. Diese Kosten können Ihre Existenz bedrohen.
Laut Gesetz sind folgende Mindestdeckungssummen vorgeschrieben:
In der Regel wird jedoch empfohlen, höhere Deckungssummen zu vereinbaren – gerade im Bereich der Personenschäden. Schadensersatzforderungen können hier immense Ausmaße annehmen, wenn beispielsweise durch die Invalidität des Unfallopfers lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.
Ein IT-Dienstleister fährt von der Arbeit nach Hause. Dabei nimmt er aus Unachtsamkeit einem herankommenden Fahrzeug die Vorfahrt. Der Fahrer bleibt unverletzt. Durch den Unfall verpasst er jedoch einen wichtigen geschäftlichen Termin, was ihn viel Geld kostet. Die Kfz-Haftpflicht des IT-Dienstleisters kommt für den Schaden am Fahrzeug sowie für den finanziellen Verlust des Unfallgegners auf.
Ein selbstständiger Handwerker ist auf dem Weg zu einem Kunden. Dabei übersieht er einen Radfahrer, der aus einer Seitenstraße auf die Fahrbahn fährt. Trotz Vollbremsung rammt er den Mann – dieser wird dabei schwer verletzt. Für Schmerzensgeld sowie Arzt- und Reha-Kosten kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung auf.
Neben dem verpflichtenden Basisschutz durch die Kfz-Haftpflicht haben Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs durch eine Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung zu erweitern. Dadurch werden Schäden abgedeckt, die an Ihrem eigenen Wagen entstehen.
Mit einer Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug gegen folgende Gefahren geschützt:
Gegen einen Aufpreis können weitere Gefahren wie Marderbiss oder Tierunfälle aller Art in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Eine Vollkaskozusatzversicherung deckt neben den Leistungen der Teilkasko folgende mit Ihrem Wagen verursachte Schäden ab:
Die Deckungssumme der Vollkaskoversicherung richtet sich nach dem Wert des Wagens sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wildunfall: Auf dem Weg zu einem Patienten muss ein Arzt über eine Landstraße fahren. Plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn. Der Arzt kann nicht mehr ausweichen und erwischt das Tier frontal. Der Schaden wird von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Parkunfall: Eine selbstständige Kosmetikerin muss bei einem Kundenbesuch in eine Tiefgarage fahren. Beim Einparken touchiert sie einen nebenstehenden Pfosten und beschädigt den Lack ihres Fahrzeugs. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden.
Mit den Schadenfreiheitsjahren sinkt der Versicherungstarif. Das bedeutet: Je länger Sie mit Ihrem Auto unfallfrei fahren, desto niedriger fällt der Jahresbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung aus. Im Bereich der Kaskoversicherungen kann man den Versicherungsbeitrag außerdem niedriger halten, wenn man eine Selbstbeteiligung sowie eine Werkstattbindung vereinbart.
Wenn Sie Ihren PKW privat wie geschäftlich nutzen, ist das auch für das Finanzamt relevant. Denn jede private Nutzung muss versteuert werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie genau dokumentieren wie Sie Ihren Wagen verwenden. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen
Der Anteil der privaten Nutzung kann entweder mittels eines penibel geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen oder pauschal bestimmt werden. Die pauschale Berechnung über die sogenannte 1%-Regelung gemäß § 6 Nr. 4 Einkommensteuergesetz kann nur dann angewandt werden, wenn Ihr Fahrzeug mindestens zu 50 Prozent gewerblich genutzt wird.
Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zählen immer als Privatnutzung.
Wie funktioniert die 1%-Regelung?
Für Ihre privaten Fahrten müssen Sie monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises Ihres Fahrzeugs inklusive Umsatzsteuer (Bruttolistenpreis) versteuern. Beispiel: Wenn der Neupreis Ihres Fahrzeugs 20.000 Euro beträgt, werden für die Steuer 200 Euro im Monat angesetzt. Für Ihren Arbeitsweg zwischen Wohnung und Betrieb werden zusätzlich 0,03 Prozent des Neupreises pro Kilometer und Montag berechnet.
Ausführlichere Informationen finden Sie in folgendem Artikel auf haufe.de: 1%-Regelung-Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
Kommt es zu einem Unfall, bei dem Ihre Waren oder Ihr Werkzeug beschädigt oder zerstört werden, kommt die Kfz-Versicherung nicht dafür auf. Den richtigen Schutz bietet Ihnen hier die Autoinhaltsversicherung.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 01.02.2019