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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
Mit unserem einfachen, übersichtlichen und schnellen Service setzen wir neue Maßstäbe für Ihre Absicherung!
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Wir kennen uns mit nahezu jedem kleinen und mittleren Unternehmen aus. Sowohl bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.
Wir haben bereits mehr als 55.000 Selbstständige versichert und wissen, worauf es ankommt. 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden!
Ob die Verwaltung von Mietverträgen, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen oder die Wartung und Inspektion von Immobilien – Ihre Tätigkeit als Immobilienverwalter ist anspruchsvoll und mit vielen Risiken behaftet. Ein kleiner Fehler Ihrerseits genügt und den Immobilieneigentümern entsteht ein finanzieller Schaden. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht, die solche echten Vermögensschäden abdeckt, müssen Sie selbst dafür aufkommen.
Mögliche Schadensfälle von Hausverwaltern, die eine Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt, können sein:
Ab 01. August 2018 wird die Haftpflichtversicherung für Hausverwalter zur Pflichtversicherung: Gemäß § 34c der Gewerbeordnung ist für Sie der Abschluss einer Versicherung ab 01. August 2018 verpflichtend. Neben der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht ist dann außerdem ein Sachkundenachweis für die Berufszulassung erforderlich.
Gesetzlich verpflichtend (ab 01. August 2018) ist für Sie nur die Absicherung für Vermögensschäden (über die Vermögensschadenhaftpflicht). Allerdings fehlt Ihnen dann der Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden (über die Betriebshaftpflichtversicherung). Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz dieser beiden wichtigen Haftpflichtversicherung zu vereinen: mit der Berufshaftpflichtversicherung.
Da insbesondere Personenschäden hohe Schadenszahlungen bedeuten können und der Zusatz der Betriebshaftpflicht in der Regel mit einem relativ geringen Aufpreis verbunden ist, ist es für Sie als Immobilienverwalter sehr sinnvoll, alle drei Schadensarten über die Berufshaftpflicht abzusichern:
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