Diese Versicherungen sichern Ihr Unternehmen ideal ab
Unsere Empfehlung
Betriebshaftpflicht
Falls Sie durch Ihre Tätigkeit als Garten- und Landschaftsbauer eine Person verletzen oder das Eigentum einer anderen Person beschädigen und diese Person Schadensersatzansprüche erhebt, übernimmt die Betriebshaftpflicht den Schaden.